Müssen Großeltern für die Enkelkinder Unterhalt zahlen?

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Eine Unterhaltsverpflichtung der Großeltern gegenüber ihren Enkelkindern kann sich dann ergeben, wenn beide Elternteile leistungsunfähig sind und auch dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit unzumutbar ist.

1. Verwandte in gerader Linie

Normalerweise schulden nur Verwandte in gerader Linie einander Unterhalt, also die Eltern den Kindern oder die Kinder den Eltern. Ausnahmsweise können jedoch auch Großeltern verpflichtet werden, ihren Enkeln Unterhalt zahlen zu müssen. Da es sich hierbei um eine Ersatzhaftung der Großeltern handelt, tritt diese nur ein, wenn enge Voraussetzungen erfüllt sind.

Beispiel: die Eltern der Enkelkinder leben getrennt. Die Enkelkinder leben bei ihrer Mutter. Der Kindsvater ist nicht ausreichend leistungsfähig, um Unterhalt zahlen zu können, zum Beispiel, weil er schwer erkrankt ist und selber nur eine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht und er somit nicht verpflichtet werden kann, neben seinem Rentenbezug auch noch zu arbeiten.

Eine Unterhaltsverpflichtung der Kindsmutter würde dann nicht bestehen, wenn dieser die Aufnahme einer ausreichenden Erwerbstätigkeit nicht möglich und nicht zumutbar wäre. Soweit die die Kinder betreuende Mutter aber einer ausreichenden Erwerbstätigkeit nachgehen kann, haften nicht die Großeltern für den Unterhalt der Enkelkinder.

2. Welche Großeltern haften?

Zum Unterhalt herangezogen können sowohl die Großeltern mütterlicherseits, als auch väterlicherseits. D. h. aber nicht, dass sie alle von vornherein einen gleichmäßigen Beitrag zu leisten haben, also zum Beispiel jeder ein Viertel des Unterhalts, sondern der von ihnen zu leistende Unterhalt steht immer in Abhängigkeit von ihrem persönlichen Einkommen. Es ist also für jeden Großelternteil dessen Unterhaltspflicht konkret im Einzelfall zu bestimmen.

Sollten Sie Beratungsbedarf im Unterhaltsrecht haben, stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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