Musik in Tiktok-Videos: Schreiben der MATHÉ LAW FIRM für Universal Music GmbH erhalten?

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Uns liegt eine aktuelle Berechtigungsanfrage der Kanzlei Mathé Law Firm aus Hamburg vor. Der Adressat wird darin zu Videos befragt, die auf seinen Social Media Kanälen veröffentlicht worden sein sollen. Man will wissen, ob der Adressat eine Berechtigung habe, die in den Videos verwendeten Tonaufnahmen zu nutzen. Wie sollte man sich verhalten, wenn man eine solche Berechtigungsanfrage erhalten hat? Welche Risiken drohen? Kann man das Kostenrisiko senken?

Was ist der Inhalt des Schreibens?

In dem Schreiben tritt die Kanzlei MATHÉ LAW FIRM (Rechtsanwalt Stephan Mathé) für die Firma Universal Music GmbH auf. Dieser Rechtsanwalt trat in der Vergangenheit auch schon für andere Unternehmen der Musikbranche auf, z. B. im für die EMI Music Publishing Germany GmbH oder der Sony (ATV) Music Publishing Germany GmbH. 

Es wird mitgeteilt, dass man auf die fraglichen Videos aufmerksam geworden sei, die geschützte Tonaufnahmen von Universal enthalten sollen. 

Man habe, so schreibt die Kanzlei, in der "Lizenzdatenbank" keine Lizenzen für die Musiknutzung in den Videos finden können.  Daher bittet die Kanzlei um kurzfristige Mitteilung,  "auf welcher Grundlage Sie sich zur Nutzung der Tonaufnahmen unserer Mandantschaft berechtigt sehen."

Die Kanzlei weist darauf hin, dass die hier in Rede stehende Nutzung (z. B. öffentliche Zugänglichmachung einer Tonaufnahme als Teil eines Videos zu Werbezwecken) nicht über die Verwertungsgesellschaft GVL lienziert werden könne. Insofern sei auch ein Rechteerwerb zur werblichen Nutzung über social Media Portale wie Tiktok, Instagram oder Youtube nicht möglich. 

Explizit weist die Kanzlei in der Berechtigungsanfrage darauf hin, dass es dort um die Rechte an den Tonaufnahmen und nicht um die Rechte an den Kompisitionen geht. 

Was ist eine Berechtigungsanfrage?

Bei einer Berechtigungsanfrage handelt es sich um eine unverbindliche Anfrage, ob eine Berechtigung zur Nutzung eines bestimmten Inhalts vorliegt. Konkrete Ansprüche werden hier noch nicht gestellt. Wenn mann jedoch bei der Beantwortung dieser Frage keine ausreichende Berechtigung vorweisen kann, dann ist damit zu rechnen, dass als nächstes eine kostenpflichtige Abmahnung folgt, in der konkrete Ansprüche gestellt werden (z. B. Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz). Allein die Zahlungsforderungen (Abmahnkosten und Schadensersatz) können hier schnell fünfstellige Summen erreichen.

Wie sollte man auf eine solche Berechtigungsanfrage reagieren?

Die richtige Reaktion auf eine solche Berechtigungsanfrage hängt zunächst ganz wesentlich von der Frage ab, ob man zu der Nutzung der Musik berechtigt war. Wenn man nachweislich über entsprechende ausreichende Rechte verfügt, die Tonaufnahmen zu Werbezwecken in Reels oder Shorts zu verwenden, dann besteht in der Regel kein Problem.

Ob vorhandene Rechte tatsächlich ausreichend sind, muss natürlich geklärt werden.  Nicht selten stellt sich jedoch, insbesondere bei gewerblichen bzw. werblichen Social-Media-Nutzungen von Musik heraus, dass keine ausreichenden Lizenzen vorliegen. Hier bieten sich eine Reihe von Handlungsalternativen, die Betroffene dringend mit einem spezialisierten Rechtsanwalt besprechen sollte, bevor überhaupt Kontakt mit der gegnerischen Seite aufgenommen wird. Hierbei geht es vor allem darum, unnötige Kosten zu vermeiden.

So kann es eine Option sein, das Entstehen von Abmahnkosten durch die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung zu vermeiden. Diese Variante sollte jedoch keinesfalls gewählt werden, bevor nicht sichergestellt ist, das die fraglichen Inhalte tatsächlich nachhaltig gelöscht sind. Die jeweils richtige Handlungsalternative kann auch davon abhängen, ob es Dritte gibt, die für gegebenenfalls entstehende Schäden in Regress genommen werden können. 

Haben auch Sie eine solche Berechtigungsanfrage erhalten. Als Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht verfügt Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote über viel Erfahrung beim Umgang mit solchen Schreiben. Wir verteidigen bereits viele Mandanten, die mit urheberrechtlichen Berechtigungsanfragen, Abmahnungen und Klageverfahren konfrontiert wurden. Sprechen Sie uns gerne an.



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