Muss der Staat nachbezahlen? Höhere Besoldung/Sold noch für 2010, 2011 etc. nachfordern?

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Das Besoldungssystem für Beamte und Soldaten war bereits in der Vergangenheit vom EuGH als rechtswidrig eingestuft worden, weil die Besoldung nicht nach der Dienstzeit, sondern am Lebensalter ausgerichtet wurde. Dies verstößt aber gegen das Verbot der Altersdiskriminierung.

In der Konsequenz hat Bund und Länder die Besoldungstabellen aufgrund der Entscheidungen des EuGH (vgl. z. B.: EuGH, Urt. vom 08.09.2011 - C-297/10 und C-298/10, EuZW 2011, 883) neu gefasst.

An statt an das Lebensalter knüpfen die neuen Besoldungstabellen knüpfen nicht mehr an das Lebensalter an, sondern i.d.R. an das Dienstalter. Dies war vom EuGH als grundsätzlich zulässig erachtet worden (EuGH, Urt. vom 03.10.2006 - C-17/05, NZA 2006, 1205 - Cadman).

Angriffspunkte können aber selbst nach der Umstellung freilich noch Übergangsregelungen sein, die die Altersdiskriminierung fortsetzen. So stellt sich durchaus die Frage, ob nicht Jüngere verlangen dürfen so wie die Alten besoldet zu werden, also mit der Besoldung, die das ursprüngliche Höchstalter vorsah.  Insbesondere folgende Entscheidung verdient hier ggf. die besondere Betrachtung der Betroffenen: EuGH - C - 501/1.

Betroffen sind diejenigen Beamten, bei denen die erstmalige Besoldungseinstufung aufgrund des Alters niedriger war, als bei älteren Beamten. Soweit festgestellt wird, dass die Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) soweit den Überleitung gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen. Grundsätzlich könnten sich Ansprüche noch aus dem Kalenderjahr 2010 und später ergeben. Allerdings könnten für all diejenigen die es erst nach dem Jahreswechsel versuchen Ihre Ansprüche geltend machen zumindest (teilweise) der Einwand der zeitnahen Geltendmachung (innerhalb eines Haushaltsjahres) entgegenstehen.

MJH Rechtsanwälte, Herr Rechtsanwalt Martin J. Haas meint: Wer es nicht versucht bekommt nichts. Wer ein echter Staatsdiener sein will, will es vielleicht auch gar nicht versuchen. Unternimmt man nichts, bekommt man auch nichts. Egal wie Sie sich entscheiden: Wir wünschen Ihnen in Ihrer Rechtssache alles Gute und ein gesundes und erfolgreiches Kalenderjahr 2014!


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