Muss ein Influencer Steuern zahlen?

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Diese Frage ist für viele relevant, die in irgendeiner Form in den sozialen Medien aktiv sind. Dabei macht es keinen Unterschied, welche Plattform (YouTube, Instagram o.ä.) genutzt wird. Allen Aktivitäten gemein ist, dass durch die erzeugte Reichweite auf den Kanälen Waren oder Dienstleistungen beworben werden und entsprechend Einnahmen (direkt von den Werbekunden oder indirekt über die Plattform) erzeugen. Wer also in den sozialen Medien unterwegs ist und dabei Geld erhält oder auch Waren geschenkt bekommt, muss sich mit der Frage nach der Besteuerung beschäftigen.

Welche Steuern kommen überhaupt in Frage?

Es gibt in Deutschland drei verschiedene Arten, die bei einer Tätigkeit als Influencer in Betracht kommen. Da sind zunächst die Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer. Beide besteuern den Ertrag als Unternehmer. Daneben existieren aber auch die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer.

Für alle der gerade genannten Steuerarten gilt: Ist man erstmal steuerpflichtig, muss man seine Einnahmen und Ausgaben einzeln, vollständig und veränderungssicher aufzeichnen. Das bedeutet, dass jede Zahlung, jeder entgegengenommene Gegenstand aufgezeichnet und aufbewahrt werden müssen, so dass im Nachhinein überprüfbar ist, wie ein Gewinn oder Verlust sich zusammensetzt.

Wann muss ich Einkommensteuer zahlen?

Für die Einkommensteuer gilt, dass man steuerpflichtig ist, wenn man selbstständig, nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht am Markt auftritt. Man darf also seine Beiträge auf der Plattform selbstständig und nicht als Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber erbringen. Außerdem muss es nachhaltig sein, also mehrfach gemacht werden. Wer also bloß einmal einen Beitrag veröffentlich, der ein viraler Hit wird, der handelt nicht nachhaltig.

Darüber hinaus ist man nur steuerpflichtig mit den Einkünften, wenn man Gewinnerzielungsabsicht hat. Man muss also mit seiner Tätigkeit langfristig Gewinn erzielen wollen. Über dieses Kriterium erfolgt die Abgrenzung von der Steuerpflicht zum steuerlich irrelevanten Hobby. Dabei nimmt das Finanzamt an, dass eine Gewinnerzielung beabsichtigt, wer Gewinn erzielt. Der Einwand man habe den Gewinn nicht beabsichtigt, zieht nicht.

Wer die Beiträge über eine GmbH oder UG produziert, der muss auf die Gewinne Körperschaftssteuer zahlen. Die wenigsten werden das von Anfang an tun, daher sparen wir diesen Bereich hier aus.

Wann muss ich Umsatzsteuer zahlen?

Umsatzsteuer fällt an, wenn ich als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes handele. Dabei wird ähnlich wie bei der Einkommensteuer auf das selbstständige, wiederholte Auftreten am Markt geschaut. Anders als bei der Umsatzsteuer ist jedoch keine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich. Es reicht aus, wenn man eine wirtschaftliche Tätigkeit erbringt.

Ist man erstmal verpflichtet das Umsatzsteuergesetz zu beachten, ergeben sich weitreichende Folgen. Denn wer kein Kleinunternehmer ist und die Grenze des jährlichen Umsatzes von 22.000,- € überschreitet muss jedenfalls ordnungsgemäße Rechnungen erteilen und entsprechende Steuererklärungen abgeben. Das bedeutet in der Regel zunächst die Umsatzsteuervoranmeldungen und nach Ablauf des Kalenderjahres auch die Umsatzsteuerjahreserklärungen abzugeben. Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung erkläre ich in einem gesonderten Beitrag.

Wann muss ich Gewerbesteuer zahlen?

„Wer Einkommensteuer zahlen muss, der muss auch Gewerbesteuer zahlen.“ Dieser Satz begegnet einem von Unternehmern regelmäßig. Richtig ist dabei, dass Gewerbesteuern zahlen muss, wer nach dem Einkommensteuerrecht Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt. Das trifft auch regelmäßig auf Influencer zu. Es muss aber nicht jeder auch gleich Gewerbesteuer zahlen. Denn wer den Betrag von 24.500,- Gewinn jährlich nicht überschreitet, muss zwar eine Gewerbesteuererklärung abgegeben, aber keine Gewerbesteuer bezahlen. Darüber hinaus muss man immer schauen, ob sich der Gewinn bei der Gewerbesteuer durch besondere Vorschriften noch gegenüber der Einkommensteuer verändert.

Was muss ich versteuern?

Bei der Einkommensteuer muss der Gewinn versteuert werden. Dazu werden regelmäßig die Einnahmen und Ausgaben miteinander verrechnet (sog. Einnahmenüberschussrechnung oder kurz EÜR). Dabei müssen alle Einnahmen angesetzt werden, egal ob bar und unbar (Überweisung, paypal etc). Zu den Einnahmen zählen auch überlassene Waren (z.B. Kleidung, Haarpflege oder Nahrungsmittel). Diese müssen dann mit einem üblichen Endpreis für Verbraucher am Ort angesetzt werden. Das lässt natürlich Spielräume, produziert aber andererseits ggf. auch Streit mit dem Finanzamt.

Bei der Umsatzsteuer müssen die Umsätze versteuert werden. Dies schließt die erhaltenen Sachen mit ein, bezieht sich also nicht nur auf erhaltenes Geld. Werden einem Influencer kostenlos Waren zur Verfügung gestellt, damit er sie in seinen Beiträgen in den sozialen Medien bewirbt, müssen auf diese Gegenleistungen Umsatzsteuer gezahlt werden. Im Gegenzug kann ein umsatzsteuerlicher Unternehmer die an andere Unternehmer gezahlte Umsatzsteuer gegenrechnen.

Die Gewerbesteuer knüpft an den Gewinn bei der Einkommensteuer an, hält aber einige Besonderheiten bereit.

Was muss ich sonst noch beachten?

Wichtig ist, dass man sich bei dem örtlichen Gewerbeamt meldet. Man muss seinen Gewerbebetrieb nicht nur beim Finanzamt anmelden, sondern auch bei den Gewerbeämtern. Die Kommunikation zwischen beiden Behörden findet nur sehr eingeschränkt statt. Keinesfalls darf man eine der beiden vergessen.

Wer seine Steuern nicht erklärt oder falsch erklärt muss immer mit einem Steuerstrafverfahren rechnen. Gerade die Steuerfahndungen haben begonnen die Geschäftsmodelle im Internet näher zu betrachten (siehe „airbnb“). Es werden zunehmend Anfragen auch bei den entsprechenden Plattformen gestellt, um Nutzer zu ermitteln.

Was ist zu tun?

Sollten Sie unsicher sein, ob Sie Steuern zahlen müssen, melden Sie sich gerne bei mir. Wir können dann gemeinsam schauen, wie Sie Ihre Arbeit ohne Ärger mit den Behörden zu riskieren gestalten können.


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