Muss ich als Content Creator alles als Werbung kennzeichnen?
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In der heutigen digitalen Welt spielen Content Creatoren eine immer wichtigere Rolle. Diese Personen haben oft eine große Reichweite und können durch ihre Inhalte zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen animieren. Doch gerade hier stellt sich die Frage: Muss wirklich jeder Inhalt als Werbung gekennzeichnet werden?
Wie sehen die rechtlichen Grundlagen aus?
Nach deutschem Recht sind Content Creatoren verpflichtet, Werbung klar und deutlich zu kennzeichnen. Dies ergibt sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie dem Medienstaatsvertrag (MStV). Die Verpflichtung zur Kennzeichnung dient dem Schutz der Verbraucher, die erkennen sollen, wann es sich um (redaktionelle) Inhalte und wann um Werbung handelt.
Wann ist die Kennzeichnung erforderlich?
Es gibt einige klare Indikatoren, wann eine Kennzeichnung notwendig ist:
Gegenleistung: Sobald ein Content Creator für die Erwähnung oder Darstellung eines Produkts oder einer Dienstleistung eine Gegenleistung erhält – sei es Geld, Produkte oder Dienstleistungen – muss dies als Werbung gekennzeichnet werden.
Selbst erstellte Inhalte: Auch wenn Produkte oder Dienstleistungen freiwillig und ohne Gegenleistung gezeigt werden, kann eine Kennzeichnung erforderlich sein. Dies kann insbesondere dann gelten, wenn die Darstellung geeignet ist, den Absatz des gezeigten Produkts zu fördern.
Unklarheit über kommerziellen Zweck: Wenn für den Durchschnittsverbraucher nicht eindeutig erkennbar ist, dass es sich um Werbung handelt, ist in der Regel eine Kennzeichnung erforderlich.
Praktische Hinweise zur Kennzeichnung
Klarheit und Deutlichkeit: Die Kennzeichnung muss für den Durchschnittsnutzer klar erkennbar und verständlich sein. Begriffe wie „Werbung“ oder „Anzeige“ sind hierbei gebräuchlich und leicht verständlich.
Platzierung: Die Kennzeichnung sollte am Anfang des Beitrags stehen, so dass der Nutzer sie sofort auf den ersten Blick erkennen kann. Eine nachträgliche oder versteckte Kennzeichnung ist in der Regel unzureichend.
Soziale Medien: Plattformen wie Instagram, YouTube oder TikTok haben spezifische Funktionen für die Kennzeichnung von bezahlten Partnerschaften. Diese sollten immer genutzt werden, um Transparenz zu gewährleisten.
Rechtstipp
Es empfiehlt sich, im Zweifel immer eine Kennzeichnung vorzunehmen. Die rechtlichen Konsequenzen bei fehlender Kennzeichnung können erheblich sein und von Abmahnungen bis hin zu hohen Geldstrafen reichen. Transparenz schafft Vertrauen und schützt vor rechtlichen Problemen. Da die Rechtslage komplex und dynamisch ist, sollte bei Unsicherheiten immer ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden. Ein Anwalt kann individuell beraten und dabei helfen, rechtliche Stolperfallen zu vermeiden. Besonders in einem sich schnell verändernden digitalen Umfeld ist es wichtig, immer auf dem neuesten Stand der rechtlichen Vorgaben zu bleiben.
Wie können wir helfen?
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