Muss ich beim Jugendamt eine Unterhaltsurkunde errichten lassen?

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Eine häufige Frage im Unterhaltsrecht.

Grundsätzlich sind Sie nur verpflichtet, dem Kind bzw. dem betreuenden Elternteil einen jederzeit vollstreckbaren Unterhaltstitel zur Verfügung zu stellen. Dieser Titel kann in folgender Weise entstehen:

1. Er wird vom Jugendamt errichtet. 

2. Er wird von einem Notar errichtet. 

3. Familiengericht: Das Gericht erlässt einen Beschluss oder protokolliert eine Vereinbarung der Parteien. 

Weg Nr. 1: Das Jugendamt errichtet die Urkunde. 

Dies hat den Vorteil, dass der Weg schnell und kostenfrei ist. 

Der Nachteil der Errichtung einer Urkunde durch das Jugendamt besteht darin, dass das Jugendamt ausschließlich die Interessen des Kindes vertritt. Das Kind soll nämlich regelmäßigen Unterhalt beziehen und nicht in Not geraten. Das Jugendamt vertritt keinesfalls die Interessen des Unterhaltspflichtigen. Die errichteten Unterhaltsberechnungen sind nicht automatisch fehlerfrei, nur weil es sich um eine Behörde handelt. Ihre Interessen und Rechte werden nämlich oft nicht hinreichend berücksichtigt. So geben beispielsweise viele Unterhaltspflichtige ihre monatlichen berufsbedingten Aufwendungen nicht oder nicht ausreichend an. Ebenso geben sie oft nicht an, warum z. B. eine Reduzierung des Arbeitsumfanges notwendig wurde. 

Folgen der Errichtung der Jugendamtsurkunde sind, dass ihr Unterhalt damit manifestiert und der gerichtlichen Überprüfung entzogen ist. Jedenfalls solange, bis sich tatsächliche Änderungen in ihrem Leben (z. B. eintretende Arbeitslosigkeit, Erkrankung o. ä.) ergeben. Der betreuende Elternteil kann mit der Urkunde sofort in die Vollstreckung gehen und den Gerichtsvollzieher zu dem Unterhaltspflichtigen senden.

Sie sollten daher ernsthaft von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ob der vorgeschlagene Titel des Jugendamtes wirklich auch Ihre Interessen ausreichend berücksichtigt. 

Web Nr.2: Sie suchen einen Notar auf und lassen die Urkunde dort errichten.

Dies kostet Geld, Sie werden aber umgänglich behandelt und rechtlich beraten. 

Weg Nr.3: Sie lassen ein Gericht entscheiden.

Was aber passiert, wenn Sie den Titel nicht erstellen lassen? In diesem Fall kann der betreuende Elternteil beim Familiengericht den Unterhalt einklagen. Vor dem Gericht fließen dann alle Interessen der Beteiligten ein, die dem Gericht zur Kenntnis gelangen. Es gilt ein Amtsermittlungsgrundsatz. Die Ergebnisse sind daher oft von höherer Akzeptanz und führen langfristig zu weniger „bösem Blut“. 

Prüfen Sie auch, ob Sie berechtigt sind, finanzielle staatliche Unterstützung für den Prozess zu erhalten (Verfahrenskostenhilfe). 

Wenn Sie eine Einschätzung in Ihrer Rechtsangelegenheit haben wollen, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren. Sie können mich direkt unter anwalt.de ansprechen oder unter kurt@rvm-kanzlei.de erreichen (Website: www.www.rvm-kanzlei.de).

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