Muss ich die NRW-Soforthilfe 2020 zurückzahlen? | So vermeiden Sie Coronahilfe Rückzahlungen

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Darf ich die NRW-Soforthilfe 2020 möglicherweise behalten?

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte in drei Fällen zu entscheiden, ob die klagenden Kleinunternehmer die bewilligte NRW-Corona-Soforthilfe 2020 zurückzahlen müssten. Das Gericht verneinte eine Rückzahlungspflicht; die Entscheidung wird aber noch in zweiter Instanz überprüft.

Hintergrund der Entscheidung waren die Angaben, die das Land NRW im Soforthilfeantrag und den Bewilligungsbescheiden hinsichtlich einer möglichen Rückzahlungspflicht gegeben hatte. Dort war die Rückzahlungspflicht an Umsatzeinbußen, alternativ aber auch an Liquiditätsengpässe geknüpft worden, ohne die genauen Berechnungsgrundlagen anzugeben. Weiterhin sei die Soforthilfe für finanzielle Notlagen gedacht. Wegen der Unbestimmtheit dieser Vorgaben hielt das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Bescheide insoweit für rechtswidrig und verneinte einen Rückzahlungsanspruch des Landes.


Wie sind Liquiditätsengpass, Umsatz und finanzielle Notlage zu definieren?

Die genauen Definitionen sollten im Vorfeld für den Bürger abrufbar sein, um die Bedingungen einer Rückzahlung selbst ausrechnen zu können. Zu jedem Hilfspaket zu Coronahilfen sind in der Regel FAQs beigefügt, die die Beantwortung erlauben; dabei gibt es keine verbindlichen Definitionen, sondern es müssen zu jedem Hilfspaket die jeweiligen Begriffsklärungen geprüft werden. Meist wird unter “Liquiditätsengpass” ein geringerer Monatsgewinn als die monatlichen Fixkosten verstanden, unter Umsatz hingegen den Erlös des Unternehmens ohne Berücksichtigung der Ausgaben. “Finanzielle Notlage” ist ein politischer Begriff und kaum zu konkretisieren.


Ich habe die NRW-Soforthilfe 2020 bereits zurückerstattet. Kann ich das Geld zurückfordern?

Nein, da die Zahlung eine Billigkeitsleistung darstellte, auf die kein Anspruch besteht. Ohne einen solchen Anspruch ist keine begründete Klage erfolgreich möglich.


Ich habe einen Rückforderungsbescheid erhalten, dessen Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Kann ich trotzdem die Rückzahlung verweigern?

Ja, wenn in den verwendeten Texten für Antrag, Rückmeldebogen und Rückzahlungsbescheid dieselben textlichen und interpretatorischen Mängel wie in den entschiedenen Fällen bestehen. Die insoweit rechtswidrigen Bescheide sind zwar wirksam, werden von der Verwaltung aber möglicherweise nicht durchgesetzt.


Ich habe NRW-Soforthilfe 2020 erhalten. Was muss ich tun?

Lassen Sie Antrag und Bescheid durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen. Bei einer vergleichbaren Sachlage mit den entschiedenen Einzelfällen kann er vorsorglich Widerspruch für Sie einlegen, sodass ein Rückzahlungsbescheid ggf. gar nicht erst erlassen wird.

Die Kanzlei Hermann Kaufmann (04202-638370) / info@rechtsanwaltkaufmann.de hilft Ihnen gerne.


Quellen

https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2022/2221/index.php

https://www.brak.de/newsroom/news/vg-zu-corona-soforthilfen-soloselbststaendige-in-nrw-muessen-nicht-zurueckzahlen/

https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-story-49845.html

https://rechtsanwaltkaufmann.de/oeffentliches-recht/coronahilfe-soforthilfe-2020-rueckzahlung

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