Musterfeststellungklage gegen VW, Vergleich überhastet abgeschlossen oder kein Angebot erhalten?

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Hunderttausende bieten VW Vergleich an

Nach Presseberichterstattungen findet das Vergleichsangebot, mit dem Volkswagen versucht, die Ansprüche hunderttausender Geschädigter zu erledigen, offenbar regen Zulauf. Mehr als 200.000 Geschädigte sollen VW einen Vergleich angeboten haben, den VW nun bis 24.04.2020 annehmen kann.

Vergleich ein Fehler?

Viele dieser Geschädigte melden sich aktuell bei RA Koch, da bei nochmaligem Überdenken der Vergleich ggf. ein wirtschaftlicher Fehler gewesen sein könnte und Geschädigte sich fragen, ob sie den Vergleich noch verhindern können.

Grundsätzlich muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Vergleich im konkreten Fall ggf. wirtschaftlich sinnvoll ist. Dies kann man nur anhand der Kriterien des Einzelfalls beantworten, mehr dazu hier.

Widerruf möglich

Kommt man zum Ergebnis, dass der Vergleich doch zu ungünstig ist, ist durch das Angebot an VW noch nichts verloren. Denn der Vergleich unterliegt einem Widerrufsrecht von 14 Tagen, das Geschädigte ausüben können, um sich noch vom Vergleich zu lösen.

Zehntausende erhalten kein Angebot

Allerdings haben Zehntausende zwar das Schreiben von VW erhalten, stellen aber nun fest, dass sie die Voraussetzungen für einen Vergleich nicht erfüllen, da sie 

  1. das Fahrzeug nach dem 31.12.2015 erworben haben oder 
  2. zum Zeitpunkt des Erwerbs im Ausland wohnhaft waren.

Gerade für die erste Gruppe macht ein aktuelles Urteil des OLG Koblenz vom 03.04.2020 (8 U 1956/19) noch einmal deutlich, dass auch in diesen Fällen durchaus Ansprüche bestehen. Denn das OLG Koblenz gab dort nun der Klage eines Käufers bei Erwerb im Oktober 2017 gegen VW statt. Ein mögliches Käuferwissen hindere den Anspruch nicht.

Ansprüche daher prüfen

Sollten Sie daher kein Angebot erhalten haben oder das Angebot unzureichend sein, so bieten wir Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an, ob eine Einzelklage bei Ihnen sinnvoller ist.

RA Koch, Mitglied der IG Dieselskandal, bietet mit der Erfahrung zahlreicher gerichtlicher Verfahren im Dieselskandal Geschädigten dazu eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Sprechen Sie uns an!

Sebastian Koch

Rechtsanwalt


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