Musterfeststellungsklage: Ab heute VW-Vergleichsangebot prüfen

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Ab heute, 20. März 2020, können Teilnehmer der Musterfeststellungsklage ihr individuelles VW-Vergleichsangebot einholen. Über eine Plattform erfährt jeder VW-Kunde, der im Klageregister eingetragen ist, welche Summe ihm Volkswagen als Entschädigung für das Dieselfahrzeug mit EA189-Motor anbietet. Die Verbraucher sollten dieses Angebot jedoch gründlich prüfen lassen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Volkswagen haben sich im Februar 2020 auf eine Entschädigungssumme in Höhe von insgesamt 830 Millionen Euro geeinigt, die auf betroffene VW-Dieselfahrer verteilt werden soll. 

Zu diesem Zweck hat Volkswagen nun eine Online-Plattform freigeschaltet, auf der jedem Kunden die individuelle Summe der Einmalzahlung angezeigt wird. Der NDR berichtete jedoch, dass die Plattform bereits am ersten Tag stark übelastet und damit nicht mehr zugänglich sei. Die Kunden könnten sich jedoch an ein VW-Callcenter wenden.

In den vergangenen Tagen hat VW rund 250.000 Briefe an die betroffenen Fahrzeughalter geschickt, die sich im Klageregister zur Musterfeststellungsklage eingetragen haben. 

Jeder Geschädigte erhielt auf diesem Weg einen Benutzernamen und ein Passwort, das zusammen mit persönlichen Daten und der Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) aus dem Fahrzeugbrief eingegeben werden muss. Daraufhin erscheint die von Volkswagen errechnete Entschädigungssumme.

Einzelklage kann wirtschaftlicher als Vergleichsangebot sein

Die Summe wird mithilfe einer von VW entwickelten Matrix ermittelt und berücksichtigt Modelljahr und -typ des betroffenen Fahrzeugs. Bis zu 15 Prozent des Kaufpreises könnten erstattet werden. Die genaue Berechnung der Entschädigungssumme ist jedoch nur schwer nachvollziehbar. 

Der vzbv rät den VW-Kunden daher, das Angebot von einem erfahrenen Rechtsanwalt genau prüfen zu lassen.

In einigen Fällen kann eine Einzelklage vor Gericht weit lukrativer sein als das VW- Vergleichsangebot. Bisher konnten zahlreiche Dieselfahrer bereits die Erstattung des Kaufpreises nach Abzug einer kleinen Nutzungsentschädigung und die Rücknahme des mangelhaften Fahrzeugs erreichen. Schadensersatzzahlungen sind ebenfalls möglich. 

Geschädigte sollten daher auch eine Einzelklage als Alternativen zum Volkswagen-Angebot in Betracht ziehen. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN hat sich auf den Abgasskandal spezialisiert und berät betroffene VW-Kunden zu ihren rechtlichen Mitteln. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! In einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch prüfen wir Ihr von VW vorgeschlagenes Angebot.

Dieselfahrer können auch ohne VW-Angebot gegen Volkswagen vorgehen

Das VW-Vergleichsangebot erhalten jedoch nicht alle Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage. Ausgeschlossen sind Halter, die ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2016 gekauft haben und nicht mit einem Diesel-Motor vom Typ EA189 betrieben werden. 

Doch auch für diese Verbraucher gibt es Möglichkeiten, rechtlich gegen VW vorzugehen und den Abgasskandal für sich zu beenden. Auch in diesen Fällen bietet sich eine Einzelklage an, die mit der Rückabwicklung des Kaufvertrags und der Erstattung des Kaufpreises enden kann.

Bis zum 20. April 2020 müssen sich VW-Kunden entscheiden, ob sie das unterbreitete Angebot annehmen oder nicht. Zu bedenken ist: Wer das Angebot annimmt, verzichtet im Gegenzug darauf, zukünftig weitere Ansprüche gegen den Volkswagenkonzern zu erheben. Diese Verbraucher können dann also nicht mehr gerichtlich gegen VW vorgehen. Haben Sie weitere Fragen zum VW-Vergleichsangebot? Kontaktieren Sie uns!



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