Fahrzeugkauf ab dem 01.01.2016 und kein Vergleichsangebot von VW – Ihre Rechte

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Sollten Sie sich im Rahmen der Musterfeststellungsklage nun in der Situation wiederfinden, dass Sie kein Vergleichsangebot von der Volkswagen AG erhalten haben und nicht wissen, wie und ob nun weiter vorgegangen werden soll, bietet Ihnen die Kanzlei schutte.legal unter www.abgasskandal-anwalt.de erhebliche Informationen. 

Es ist so, dass Volkswagen sich bislang damit verteidigt, dass diejenigen, die Ihr Fahrzeug ab dem 01.01.2016, genaugenommen ab September 2015, gekauft haben, hätten wissen müssen, dass das eigene Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen, jedenfalls mit einer Software ausgestattet war oder ist, das die "Abgaswerte im Prüfstand optimiert".

Das ist aus Sicht von der Kanzlei schutte.legal und Rechtsanwalt Torsten Schutte eine Unterstellung, die nicht zu belegen ist. Ganz einfach deshalb, weil in 1 von 50 Kaufverträgen vielleicht überhaupt die Rede davon ist, dass das Fahrzeug vom "Abgasskandal" betroffen ist und wenn, dann nur indirekt.

Für Fahrzeuge, die im Zeitpunkt des Kaufs nicht umgerüstet waren, ist damit der Weg zum Schadensersatzanspruch frei.

Denn genauso, wie dies jeder Hersteller jedes Produkts von allein sonst veranlasst, muss im Moment des Kaufs bzw. mit Abgabe in den Rechtsverkehr herstellerseitig darauf hingewiesen werden, dass (hier:) das Fahrzeug weder verkehrssicher, noch zulassungsfähig ist.

Rechtsanwalt Torsten Schutte behauptet seit 4,5 Jahren nichts anderes.

Das Oberlandesgericht Oldenburg Az.: 14 U 166/19 sieht aus anderen Rechtsgründen eine Haftung unproblematisch gegeben: Denn die Umrüstung ist nicht als Wiedergutmachung zu begreifen. Im Übrigen wird Sie auch nicht als solche dargestellt.

Tatsächlich ist der Rechtsstandpunkt der, dass Unrecht Unrecht bleibt und nach Rechtsauffassung der Kanzlei schutte.legal der Hersteller im Moment des Verkaufs gegen Herstellerpflichten, zum Beispiel Aufklärungspflichten verstößt, wenn den Käufern, wie praktisch immer, im Moment des Kaufs nicht bewusst war, was Sie da eigentlich kaufen.

Sollten genügend Kläger/innen zusammenkommen, müsste an dieser Stelle erneut eine Musterfeststellungsklage geprüft werden, da allesamt die gleichen, rechtlichen Voraussetzungen haben.



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