Musterfeststellungsklage in der Diesel-Abgasaffäre – die wichtigsten Punkte und Chancen

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Die aus der Presse bereits bekannten Abgasmanipulationen der Volkswagen AG haben sowohl Dieselkäufer als auch VW-Aktionäre massiv betroffen. Mit einhergehen für die Verbraucher erhebliche Wertverluste ihrer Autos, immer weitere Fahrverbotszonen in Städten sowie potenziell geringere Lebenserwartungen ihrer Autos durch Reparaturen infolge einer Nachrüstung. Dennoch sind die betroffenen Verbraucher den Manipulationen des Großkonzerns und dem damit einhergehenden Kursverfall nicht schutzlos ausgeliefert.

Am 14. Juni 2018 hat der Bundestag die Einführung von Musterfeststellungsklagen beschlossen. Das Gesetz soll zum 1. November 2018 in Kraft treten.

Mit der Einführung der Musterfeststellungsklage soll den Verbraucherverbänden die Möglichkeit eingeräumt werden, für eine große Zahl von Verbrauchern einzelne Tatsachen oder Rechtsfragen klären zu können. Verbrauchern wird damit ermöglicht, schnell, unbürokratisch und kostengünstig gegen rechtswidriges Verhalten und Täuschungen vor allen Dingen von Großunternehmen wie Volkswagen vorzugehen.

So sind insbesondere geschädigte VW-Kunden angesprochen und können von diesem neuen Massenverfahren profitieren. Insbesondere wird nicht rechtsschutzversicherten Verbrauchern in einem ersten Schritt das Prozesskostenrisiko genommen.

Zuständig für die Klage gegen Volkswagen ist das OLG Braunschweig. Klagebefugt sind nur qualifizierte Einrichtungen im Rahmen ihrer jeweiligen Ziele.

Die wichtigsten Punkte und Chancen der Musterfeststellungsklage („Wer Recht hat, soll auch Recht bekommen“):

Bisher war jeder einzelne Verbraucher auf sich allein gestellt. Wenn beispielsweise Volkswagen systematisch Autos manipuliert hat, so musste jeder einzelne Verbraucher den Weg über eine Einzelklage anstreben, welche mit erheblichen Prozessrisiken verbunden ist.

Dabei befindet sich der Einzelne in einer grundsätzlich schwierigen Situation. Er muss darlegen und beweisen, dass der Großkonzern systematisch manipuliert hat. Er muss beweisen, dass Volkswagen Schadensersatz zu leisten hat.

Bisher wurden zahlreiche Einzelklagen von Gerichten entschieden. Dabei konnten Verbraucher teils erfolgreiche Klagen erringen, teils aber haben Gerichte zugunsten der Unternehmen und deren Händler entschieden.

Zu diesem Zweck räumt das im November in Kraft tretende Gesetz qualifizierten Verbraucherschutzverbänden eine Klagebefugnis ein, Verbrauchern über die ganze Breite des Verbraucheralltags hinweg zu ihrem Recht verhelfen zu können.

Gibt es eine rechtskräftige Entscheidung, so ist diese für die Musterfeststellungskläger – also alle, die sich dem Musterfeststellungsverfahren angeschlossen haben – verbindlich. Für die anderen Kläger hat die Entscheidung jedenfalls starke Signalwirkung, denn andere Gerichte werden sich vermutlich an dem Musterfeststellungsurteil orientieren.

Wie ist der Ablauf der Musterfeststellungsklage in der Abgas-Affäre?

Die Musterfeststellungsklage ist ein Instrument, mit dem Verbände, die nach festgelegten Kriterien ausgewählt wurden, Musterfeststellungsanträge gegen Volkswagen stellen können, die die in Individualklagen der betroffenen Diesel-Käufer immer wiederkehrenden rechtlichen Fragestellungen verbindlich klären soll. Verbraucher schließen sich Verbänden an.

Urteilt das zuständige OLG Braunschweig bzw. der Bundesgerichtshof positiv zugunsten der Verbraucher, sind sämtliche Feststellungen für die Gerichte bindend, die in Anschlussverfahren über den Schadensersatz in jedem konkreten Einzelfall entscheiden, bindend. Die dem Urteil zugrunde liegenden Feststellungen gelten für alle Verbraucher, die sich dem Verfahren angeschlossen und sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz in Bonn eingetragen haben.

Nach einem positiven Feststellungsurteil müssen Verbraucher ihre Schadensersatzansprüche dann individuell durchsetzen. Denn im Musterfeststellungsverfahren wird zwar festgestellt, dass Volkswagen Schadensersatz leisten muss. Es wird aber nicht für jeden einzelnen Verbraucher geklärt, wie viel Schadensersatz im Einzelfall zu leisten ist. 

Das bedeutet, dass in einem zweiten Schritt individuelle Leistungsklagen erhoben werden müssen, in der dann die konkrete Höhe des Schadens eingefordert werden kann. Der essentielle Vorteil liegt dabei darin, dass sich das Prozesskostenrisiko erheblich gemindert, wenn verbindlich festgestellt ist, dass Volkswagen systematisch manipuliert hat.

Keine Zeit verlieren, Verjährung ihrer Ansprüche droht! Jetzt handeln!

Geschädigte sollten frühestmöglich überprüfen, ob Ansprüche bestehen. Die Verjährung der Ansprüche gegen Volkswagen endet 2018, sodass geschädigte Autokäufer auch im Jahr 2018 noch Ansprüche gegenüber den Händlern geltend machen können. Die Chancen auf Schadensersatz sind sehr gut.

Nur durch eine im Jahr 2018 eingereichte Klage bzw. mit Eintragung in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz ist eine Verjährungshemmung möglich. Dies bedeutet, dass Ansprüche von Geschädigten, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen, während des Klageverfahrens nicht verjähren können. Alle anderen Betroffenen haben mit Ablauf des Jahres 2018 keinerlei Möglichkeit mehr, Ansprüche geltend zu machen.

Ziel der Musterfeststellungsklage gegen den VW Konzern

Ziel ist die Feststellung, dass Volkswagen die Verbraucher durch den Einsatz von Manipulationssoftware vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadensersatz gegenüber seinen Käufern leisten muss. Darüber hinaus soll geklärt werden, ob der Kaufpreis bei einer Fahrzeugrückgabe in voller Höhe ersetzt werden muss oder ob eine Nutzungsentschädigung abzuziehen ist.

Im Falle einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage ist das Risiko, eigene Ansprüche gegen den Schädiger nicht durchsetzen zu können, und auf Gerichts- und Anwaltskosten sitzen zu bleiben, deutlich niedriger.

Wer kann klagen

Der Musterfeststellungsklage anschließen können sich Käufer von Diesel-Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Motoren des Typs EA189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter), in denen eine illegale Abschaltrichtung verbaut wurde. Der Kauf muss nach dem 1. November 2008 erfolgt sein.

Bisherige Aktionen der Verbände

Wie die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erklärt hat, wird dieser in Zusammenarbeit mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volksbank AG erheben. Hierzu hat sich bereits eine Vielzahl von geschädigten Autokäufern angeschlossen.

Wir kämpfen für Ihr Recht

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen setzt sich seit vielen Jahren erfolgreich für Anleger ein, um Großunternehmen wie die Deutsche Postbank AG oder die Deutsche Bank entgegenzutreten. Oft handelt es sich um Fälle, bei denen der Anleger einem Unternehmen gegenüber machtlos scheint.

So stehen wir auch in der Abgas-Affäre an Ihrer Seite, um Ihr Recht durchzusetzen und eine umfangreiche Unterstützung gewährleisten zu können.

Jeder potentiell betroffene Dieselkäufer sollte prüfen, ob er von der Affäre betroffen ist und ob eine Eintragung ins Klageregister ein erfolgversprechender Weg ist.

Aber auch Käufer anderer Fahrzeuge, die betroffen sein könnten, sich aber nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligen können, sollten sich einen entsprechenden Rechtsrat einholen.

Daher bieten wir allen potentiell geschädigten Diesel Käufern eine kostenlose Ersteinschätzung an, indem wir ihren Fall individuell ermitteln und auswerten.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, wenn Sie sich im Musterfeststellungsverfahren durch eine Eintragung in das Klageregister beteiligen möchten.

Auch bieten wir Verbänden eine umfangreiche Unterstützung in allen rechtlichen Fragen rund um die Diesel-Affäre an.

Ziel ist es, gemeinsam Musterfeststellungklagen anzugehen und so der Sache der Verbraucher zu dienen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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