Musterfeststellungsklage – Volkswagen und VZBW einigen sich – wichtige Fragen

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Der Durchbruch kam in der letzten Februarwoche. Volkswagen und die Vertreter der betroffenen Dieselfahrer teilten mit, dass man sich geeinigt habe. Der wesentliche Inhalt des Vergleiches sieht vor, dass Volkswagen im Schnitt 15 % des Kaufpreises an die Verbraucher zahlt. Diese müssen im Gegenzug ihr Fahrzeug nicht zurückgeben. Für die Verbraucher stellen sich damit viele Fragen, für die es zurzeit noch nicht vollumfänglich Antworten gibt. Ein Überblick:

I. Ist der Vergleich für die Betroffenen verbindlich?

Nein. Es handelt sich nämlich um keinen Vergleich im Beschlusswege, wie ihn das Musterfeststellungsverfahren gemäß § 611 ZPO vorsieht. Ein Vergleich wäre danach erst zustande gekommen, wenn weniger als 30 % der Verbraucher dem Vergleich widersprochen hätten. Da letztlich jedem Verbraucher die Möglichkeit hätte eingeräumt werden müssen, sich zum Vergleich zu positionieren, hätte es eines enormen Aufwandes bedurft, bis ein Vergleich hätte festgestellt werden können.

Die Parteien haben sich – wohl aus prozesstaktischen Gründen – für einen außergerichtlichen Vergleich entschieden.

Für Volkswagen ist der Vergleich damit verbindlich. Die Verbraucher können aber entscheiden, ob sie mit dem Inhalt einverstanden sind. Sollten sie sich dagegen entscheiden – zum Beispiel, weil sie eine Rückabwicklung des Vertrages anstreben – haben sie immer noch die Möglichkeit, eine Einzelklage zu erheben. Die Verjährungsfrist war, während die Musterfeststellungsklage lief, gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 6a BGB gehemmt. Die Hemmungswirkung endet erst 6 Monate, nachdem das Musterfeststellungsverfahren beendet wurde.

II. Wie sieht die Abwicklung aus?

Diese Frage ist in den wesentlichen Details noch ungeklärt. Klar ist, dass Volkswagen die Abwicklungshoheit hat. Die organisatorische und finanzielle Verantwortung liegt ausschließlich bei Volkswagen. Ersten Berichten zufolge arbeitet Volkswagen derzeit an einer Online-Plattform, auf der sich die Verbraucher zunächst informieren können, wie hoch ihre Vergleichssumme konkret ist. Wenn man den Einmalzahlungsvergleich danach annehmen möchte, stellt Volkswagen eine unkomplizierte Abwicklung über die Online-Plattform in Aussicht. Über weitere Details würde Volkswagen die Verbraucher schriftlich in Kenntnis setzen. Wann, ist unklar. Volkswagen spricht von Ende März 2020.

III. Lohnt sich der Vergleich für die Verbraucher?

Eine sehr schwierig zu beantwortende Frage. Der Dieselskandal ist sowohl im Tatsächlichen als auch Rechtlichen sehr komplex. Es gibt eine Vielzahl von Fallgestaltungen mit unterschiedlichen Rechtsfolgen. Viele Verbraucher werden sich daher (zu Recht) schwertun, eine Entscheidung zu treffen.

Wohl auch aus diesem Grund beinhaltet der Vergleich daher, dass den Verbrauchern das Recht eingeräumt wird, sich mit diesen Fragen an einen Rechtsanwalt ihrer Wahl zu wenden. Die Kosten der Erstberatung soll Volkswagen übernehmen. Die Verbraucher machen damit nichts verkehrt, wenn sie von diesem Recht Gebrauch machen, sobald die Details und die Abwicklung des Vergleiches in ihrem Einzelfall bekannt sind.

Ein auf den Dieselskandal spezialisierter Anwalt kann den Verbrauchern verständlich die Konsequenzen des Vergleiches und mögliche Alternativen aufzeigen.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema. Wir vertreten betroffene Dieselfahrer seit Bekanntwerden des Dieselskandals im Jahr 2015 äußerst erfolgreich, sind mit dem Sachverhalt bestens vertraut und können Ihnen die Entscheidung unter gemeinsamer Abwägung der Chancen und Risiken möglicher Alternativen erleichtern.

Vereinbaren Sie dazu einen Besprechungstermin, sobald die Online-Plattform von Volkswagen steht und Ihnen die Details Ihres Angebotes bekannt sind.



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