Ist der Vergleich mit Volkswagen in der Musterfeststellungsklage sinnvoll?

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Die Volkswagen AG und die Verbraucherzentrale (vznb) standen im Dieselskandal zunächst kurz vor einem Vergleich über 830 Millionen Euro, welcher am 14.02.2020 aufgrund der Honorarforderungen der Volkswagen-Anwälte scheiterte. 

Nunmehr haben sich VW und die Verbraucherzentrale am 28.02.2020 auf eine Einigung zur Entschädigung verständigt. 

Wie sieht der erzielte Vergleich konkret aus?

In Gütegesprächen vor dem Oberlandesgericht Braunschweig haben VW und die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Vergleich erzielt, der vorsieht, dass die Anspruchsberechtigten Entschädigungszahlungen zwischen 1.350 und 6.257 Euro erhalten sollen – die individuelle Höhe der Zahlung richtet sich nach dem Modell und Alter des jeweiligen Fahrzeugs, i.d.R. jedoch etwa 15 % des ursprünglichen Kaufpreises Ihres Fahrzeugs.

Die Anmelder zum Klageregister werden ab Mitte März von Volkswagen über ein individuelles Angebot informiert, sodass die Betroffenen das Vergleichsangebot überprüfen lassen können. Die Volkswagen AG übernimmt dabei im Falle einer Annahme des Vergleichsangebots bis zu 190 Euro (netto) der dafür notwendigen Rechtsanwaltskosten.

Vorteile 

Durch die Beendigung des Musterfeststellungsverfahren durch einen Vergleich muss nicht jeder der im Klageregister zur Musterfeststellungsklage gegen VW eingetragenen Verbraucher individuell durch ein eigenes Klageverfahren auf Schadensersatz gegen VW klagen. Sie erhalten in diesem Fall unmittelbar Schadensersatzzahlungen von VW. Das Verfahren ist beendet und der Vergleich für Sie ein Titel mit vollstreckungsfähigem, also durchsetzbarem Inhalt. Betroffene können nur im Zeitraum vom 20. März bis 20. April 2020 ihren Anspruch anmelden und den Vergleich annehmen.

Die Annahme des Vergleichs ist keine Pflicht – vielmehr steht Ihnen frei, bis Oktober 2020 Einzelklage gegen die Volkswagen AG zu erheben. Eine Austragung aus dem Klageregister ist dafür nicht notwendig, da der vzbv die Musterfeststellungsklage Ende April zurücknehmen wird. 

Ist die Annahme des Vergleichs die beste Lösung? 

Ob sich der Vergleich lohnt, hängt davon ab, in welchem Zustand sich Ihr Fahrzeug befindet. Dies ist insbesondere von den Parametern des Fahrzeugs, wie Laufleistung, Ausstattung und ursprünglicher Kaufpreis abhängig. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Volkswagen AG würde sich beispielsweise wie folgt berechnen lassen: 

z. B. Kaufpreis = 35.000 EUR und bisher gefahren km = 59.580 km

Berechnungsgrundlage: 

(Kaufpreis x gefahrene km) / 300.000 km = 6.951,00 EUR (Wertersatz) Kaufpreis 35.000,00 EUR Abzgl. Nutzungswertersatz 6.951,00 EUR

Gesamtschaden: 28.049,00 EUR

Wir haben unsere Mandantschaft bereits in zahlreichen Individual-Verfahren gegen die Volkswagen AG erfolgreich vertreten und Schadensersatzzahlungen erstreiten können. Die Kosten für das Gerichtsverfahren hat dabei die unterliegende Partei zu tragen. 

Gerne überprüfen wir das an Sie gerichtete Angebot der Volkswagen AG und vertreten Sie bundesweit zur Geltendmachung Ihrer Klageansprüche! Nutzen Sie unsere kostenlose, telefonische Erstberatung! 



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