Musterklage gegen VW und Anmeldung vor Jahresende

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Nunmehr ist die Öffentliche Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage gemäß § 607 Absatz 1 ZPO durch das Oberlandesgericht Braunschweig zum Aktenzeichen 4 MK 1/18 erfolgt. Geschädigte können sich nun zum Musterverfahren gegen VW anmelden.

Ziel der Klage ist, dass festgestellt wird, dass die Volkswagen AG grundsätzlich den Geschädigten Schadensersatz schuldet.

So heißt es unter anderem:

„Es wird festgestellt, dass Käufern von Fahrzeugen der Marken/Hersteller Volkswagen, Audi, Seat und Skoda, die mit einem Motor der Baureihe mit der internen Werksbezeichnung EA189 mit der Klassifizierung EURO 5- oder EURO 6-Norm ausgeliefert wurden und die eine von dem Kraftfahrt-Bundesamt oder einer vergleichbaren Genehmigungsbehörde in der Europäischen Union als unerlaubt eingestufte Abschalteinrichtung verbaut haben und deshalb einem amtlichen Rückruf unterliegen, gegen die Musterbeklagte dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.“

Anmeldung zum Musterverfahren vor Jahresende:

Mit der Anmeldung zum Musterverfahren können Geschädigte noch schnell handeln, bevor ihre Ansprüche mit Ablauf des Jahres 2018 verjährt sind.

Gerne reichen wir für Sie ihre Anmeldung zu dem Musterverfahren rechtzeitig ein. Betroffene Kunden können sich auch selbst kostenlos in ein Register eintragen. Das Bundesjustizamt stellt hierfür ein Anmeldeformular zur Verfügung. Ferner gibt das Bundesamt für Justiz Ausfüllhinweise, die genau beachtet werden sollte. Fehler in der Anmeldung können dazu führen, dass eventuell eine Eintragung nicht vorgenommen wird.

Hinweis zur Musterfeststellungsklage:

Nach unserer Auffassung reicht die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage nicht aus, um seine Ansprüche gegen VW wirksam durchzusetzen. Eine schnelle Individualklage ist die bessere und effektivere Alternative. Auch ist noch nicht gesichert, ob hierdurch – also nur durch Anmeldung zur Musterfeststellungsklage VW – tatsächlich auch die Verjährung in jedem Einzelfall wirksam gehemmt ist. Es besteht durchaus die Gefahr, dass Gerichte in einem späteren Einzelklageverfahren eine Verjährung bejahen könnten, da es sich bei dem Musterverfahren nicht um „denselben Streitgegenstand” handelt.

Kostenfreie Erstberatung:

Wir beraten Sie hierzu kostenfrei. Gern nehmen wir für eine geringe Pauschalgebühr auch die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage gegen VW für Sie vor oder leiten ihre Schadenersatzklage ein.

Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von Mandanten im Diesel-Abgasskandal gegen VW und hat Erfahrung im Umgang mit Massenschadensfällen.

Am 31.12.2018 sind die Ansprüche gegen VW verjährt! Handeln Sie also jetzt.

JUSTUS Rechtsanwälte



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