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Mutter verweigert psychologische Begutachtung

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Im Sorgerechtsprozess darf das Familiengericht eine kinderpsychologische Begutachtung anordnen. Verweigert ein Elternteil unberechtigt die Zustimmung, kann ihm das sogar das Sorgerecht kosten. Gerichte sind immer wieder Schauplätze von Familiendramen. Besonders heikel sind Sorgerechtsverfahren, bei denen es um das Umgangsrecht geht. Um festzustellen, ob und wie einem minderjährigen Kind Umgangskontakte mit einem Elternteil möglich sind, kann das Gericht eine kinderpsychologische Begutachtung anordnen. Verweigert der sorgeberechtigte Elternteil unberechtigt seine Zustimmung, kann das Gericht ihm im Extremfall sogar teilweise das Sorgerecht entziehen.

Alleinerziehende verweigert Begutachtung

Um das Sorgerecht ging es auch in einem Fall, der vom Oberlandesgericht (OLG) entschieden wurde. Einer alleinerziehenden Mutter war vom Familiengericht das Sorgerecht entzogen und auf das Jugendamt übertragen worden, weil sie ohne stichhaltige Gründe verhindert hatte, dass ihr Kind von einem Kinderpsychologen begutachtet wird. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein konfliktfreier Umgang mit beiden Elternteilen zum körperlichen, geistigen und seelischen Wohl eines Kindes gehöre. Indem die Mutter sich zudem beharrlich weigerte, dem Vater Umgang mit seinem Kind zu gewähren, gefährde sie dessen Wohl. Gegen das Urteil des Familiengerichts legte die Mutter Beschwerde beim OLG Rostock ein.

Oberlandesgericht bestätigt Vorgehen

Aber die Richter bestätigten die Rechtmäßigkeit der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Die Verweigerung der Zustimmung zur kinderpsychologischen Begutachtung stelle nach ihrer Meinung eine Gefährdung des Kindeswohls dar. In diesen Fällen hat das Familiengericht zwei Möglichkeiten: Es kann zum einen die Ersetzung der Zustimmung anordnen oder eben einen Teil des Sorgerechts entziehen. Zudem sei es auch verhältnismäßig, wenn das Kind für die Begutachtung kurzzeitig aus dem mütterlichen Haushalt herausgenommen werde.

(OLG Rostock, Urteil v. 30.06.2011, Az.: 10 UF 126/11)

(WEL)
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