MW Finance GmbH - Stille Beteiligungen an der Gesellschaft - was gilt es für Anleger zu beachten?

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Die Gesellschaft bot an ihren verschiedene Gesellschaften - mit verschiedenen Ortsbezeichnungen wie Bonn oder Wiesbaden beispielsweise - in der Rechtsform der GmbH stille Beteiligungen an.  Die stille Beteiligung wurde an Anleger gebracht, die teilweise ein Altersvorsorgeprodukt begehrten. Die Beträge belaufen sich bis zu 6-stellige Beträge. Es wurden Vermittlungsgebühren abverlangt für die jeweiligen Beteiligungen.

Nach den Verträgen sollten die Anleger mit der Beteiligung an einer 6 %igen Verzinsung teilnehmen. Die Regelungen in den Verträgen sind widersprüchlich; der Anleger soll einerseits an den Betriebsgewinnen und Betriebsverlusten teilnehmen. Nach einer weiteren Regelung soll der stille Gesellschafter nicht an dem Verlust der Gesellschaft teilnehmen. Die Regelungen sind daher widersprüchlich formuliert.

Vor dem Verkauf der stillen Gesellschaft an die Anleger, waren diese teilweise in der Fincap Global Investment GmbH investiert. Diese wurde nunmehr in diversen Prozessen zu Schadensersatz gegenüber den Anlegern verurteilt. Dem Schadensersatz zugrunde lagen Feststellungen, dass eine sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB der Gesellschaft gegenüber den Anlegern vorliegt.

Wichtig ist für die Anleger: sie haben eine Gesellschaftsbeteiligung erworben. Eine stille Beteiligung ist eine Form der Unternehmensbeteiligung, bei der ein Investor (der stille Gesellschafter) Kapital in ein Unternehmen einbringt, ohne aktiv in die Geschäftsführung oder das operative Geschäft einzugreifen. Der stille Gesellschafter erhält im Gegenzug eine Beteiligung  am Gewinn des Unternehmens, hat jedoch in der Regel kein Mitspracherecht bei Entscheidungen oder der Leitung des Unternehmens.

Diese Art der Beteiligung ist oft attraktiv für Unternehmer, die zusätzliches Kapital benötigen, ohne die Kontrolle über ihr Unternehmen abzugeben. Für den stillen Gesellschafter kann es eine Möglichkeit sein, von den Gewinnen des Unternehmens zu profitieren, ohne sich aktiv an dessen Betrieb zu beteiligen. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Vereinbarungen in einem Vertrag festzulegen, um die Rechte und Pflichten beider Parteien klar zu definieren.

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Aktionären, Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen wie Derivest, Kaussen-Lingens u.w. gemacht. Die Kanzlei hat dabei eine breite Anzahl von Fallgruppen bearbeitet und Anleger in Schadensfällen wie INFINUS Schadenskomplex, UDI, Deutsche Lichtmiete, in Fällen der Gewährung von Nachrangdarlehen u.a. vertreten






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