MW Finance Group: MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH zahlt nicht aus.

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Unser Mandant investierte ab 2011 rund 150.000 € in Beteiligungsgesellschaften der MW Finance Group, einschließlich Genossenschafts-Beteiligungen an der "MW Global Investments CVBA". 2021 forderte er nach Kündigung seiner Beteiligungen die Auszahlung, wurde jedoch darüber informiert, dass die Investmentgesellschaft in Liquidation sei. Trotz Ankündigung einer Auszahlung blieb diese aus. Im Juli 2022 wurde unser Mandant im Rahmen eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens vom Finanzamt Bonn kontaktiert. Im Investmentbericht 2022 erklärte der CEO der MW Finance Group, Wolfgang Hoeft, zur Vermeidung von Verlusten würden keine Kapital- oder Liquiditätsabflüsse zugelassen, die vereinbarte Garantie der Kapitaleinlage und der Mindestverzinsung bestehe jedoch fort. Mit Urteilen vom 30.12.2022 und bestätigt durch das OLG Köln am 23.07.2023, wurde die MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH und deren Geschäftsführer zum Schadensersatz verurteilt wegen sittenwidrigen Handelns. Wir haben für unseren Mandanten, nach Nichtreaktion der MW Finance Group, Klage eingereicht und am 14.12.2023 hat das Landgericht Bonn dem Kläger vollumfänglich Recht gegeben und die Beklagten vollinhaltlich verurteilt.

Beteiligung an MW Global Investments CVBA

Unser Mandant hatte ab 2011 sukzessiv rund 150.000 € in diverse Beteiligungsgesellschaften der MW Finance Group investiert. Dabei handelt es sich u.a. um Genossenschafts-Beteiligungen an der "MW Global Investments CVBA" und der "Fincap Investment CVBA", die über die MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH, welche aktuell ihren Sitz in die Hessische Landeshauptstadt Wiesbaden verlegt hat, vermittelt wurden. Zuvor hatte die GmbH noch unter dem Sitz Adenauerallee 98 b, 53113 Bonn residiert. Als Berater trat ein Herr Thomas K., der die Anlagen erläutert und empfohlen hatte.

Investmentgesellschaft in Liquidation

Nachdem unser Mandant die Genossenschaftsbeteiligungen 2021 gekündigt hatte und seine Auszahlung verlangte, teilte man ihm mit Schreiben aus August 2021 mit, dass die Investmentgesellschaft sich in Liquidation befinde, da die Beteiligungsstruktur zukünftig nach deutschem Recht aufgestellt werden solle. Man kündigte zwar eine Auszahlung an und wies auf die sog. nachgelagerte Besteuerung hin, eine Auszahlung unseres Mandanten folgte allerdings nicht. Einen Wechsel aus der belgischen Genossenschaft in eine neue stille Gesellschaft innerhalb der MW Finance Group hatte unser Mandant abgelehnt und auf eine Auszahlung bestanden. 

Mittlerweile ist bekannt geworden, dass auch andere Kunden der MW Finance Group trotz Kündigung nicht ausgezahlt worden sind und noch immer auf ihr Geld warten.

Steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren Finanzamt Bonn

Im Juli 2022 wurde unser Mandant vom Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bonn angeschrieben, um in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Wolfgang Hoeft Fragen zu beantworten und Unterlagen einzureichen. Das diene der Abwendung einer zeugenschaftlichen Vorladung, "die ich jedoch im Falle der Nichtbeantwortung zu prüfen habe", so die Androhung.

Investmentbericht 2022

Mit Schreiben vom 21.10.2022 (Investmentbericht 2022) teilte dann der als CEO der MW Finance Group auftretende Wolfgang Hoeft unserem Mandanten das Folgende mit:

"Wir haben zuletzt auf diese Entwicklungen dadurch reagiert, dass wir die tatsächliche Realisierung von Verlusten, die sich bisher nur als Buchverluste darstellen, zu vermeiden versuchen. Dies bedeutet leider, dass wir bei den Beteiligungen von dem Recht Gebrauch machen, zum Schutze des Gesamtvermögens keine Kapital-oder Liquiditätsabflüsse zuzulassen. Es bleibt jedoch weiterhin für Sie bei der vereinbarten Garantie der Kapitaleinlage und der Mindestverzinsung".

Urteile des Landgericht Bonn vom OLG Köln bestätig!

Mit Urteil vom 30.12.2022 hat eine Zivilkammer des LG Bonn sowohl die MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH, als auch deren Geschäftsführer, Herrn Wolfgang H. persönlich zum Schadensersatz verurteilt. Nach der Würdigung des Gerichts stehe ein sittenwidriges Handeln des Herrn H.  fest, der gewusst habe, dass die Gelder der Anleger nicht in die Fincap CVBA flossen und die MW Global Investments CVBA als Zielgesellschaft nicht existiere. Dieses Verhalten müsse sich auch die MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH zurechnen lassen, deren Geschäftsführer Herr H. ist. 

Die Rechtsprechung ist zwischenzeitlich mit Urteilen vom  23.07.2023 durch den 24. Senat des OLG Köln bestätigt worden. 


Klagen eingelegt - Termine Dezember 2023

Auch unseren Mandanten haben wir empfohlen, nachdem die MW Finance Group entweder gar nicht auf unsere Aufforderung reagiert hat, jedenfalls die Anlagegelder nicht zurückgezahlt worden sind, Klage einzureichen. Zwischenzeitlich haben wir für mehrere Anleger Klage beim Landgericht Bonn eingelegt. Hierbei handelt es sich um Forderungen in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro. Die Spezialkammer 17 beim Landgericht Bonn hat unserem Kläger heute am 14.12.2023 in vollem Umfang Recht gegeben und sowohl Herrn H. persönlich, als auch die MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH vollinhaltlich verurteilt. Die Beklagten wurde von der Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs aus Bonn vertreten. Diese beschränkte sich jedoch darauf, die Zuständigkeit des LG Bonn pauschal zu bestreiten, die inhaltlichen Vorwürfe gegen Herrn H. und die MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH wurden nicht bestritten. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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