Nach der Kündigung vom Arzt krankschreiben lassen? Darauf muss ich achten (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Darf sich der Arbeitnehmer nach einer Kündigung krankschreiben lassen? Welche Konsequenzen drohen ihm und worauf muss er achten? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Die Frage, ob man sich nach der Kündigung krankschreiben lassen darf, ist ein wenig irreführend. Sie lässt vermuten, dass der Arbeitnehmer über seine Krankschreibung selbst entscheiden könne. Dies aber ist falsch. Eine Krankschreibung wird nur vom Arzt ausgestellt und von dem auch nur dann, wenn eine Erkrankung beim Arbeitnehmer vorliegt und dieser deshalb arbeitsunfähig ist.

Nun ist es aber so, dass Arbeitnehmer, wenn sie nach der Kündigung zum Arzt gehen, regelmäßig krank geschrieben werden. Das liegt schlicht daran, dass viele nach einer Kündigung psychisch belastet sind und sich die Kündigung und der damit einhergehende Stress negativ auf ihre Gesundheit auswirkt. Dementsprechend stellen Ärzte regelmäßig psychische oder körperliche Erkrankungen fest und erteilen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, auch um Arbeitnehmer vor weiteren Gesundheitsschäden zu schützen.

Wer nach einer Kündigung „völlig fertig“ ist und das Gefühl hat, dass er krank geworden ist oder seine Gesundheit auf dem Spiel steht, sollte (und darf!) zum Arzt gehen und sich untersuchen lassen. Stellt der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit fest und erfolgt daraufhin die Krankschreibung, kann dem Arbeitnehmer dies nicht angelastet werden.

Wer aber nur so tut, als ob er krank sei und dem Arzt bei der Untersuchung etwas vorspielt und daraufhin die Krankschreibung bekommt, riskiert die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Keinesfalls sollte der Arbeitnehmer eine Krankschreibung ankündigen oder androhen; besonders gilt dies im Zusammenhang mit einer Kündigung. Arbeitgeber achten in Kündigungssituationen erfahrungsgemäß besonders auf Pflichtverletzungen ihrer Mitarbeiter. Jeden Hinweis darauf, dass die Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht sein könnte, werden sie ihnen in einem Kündigungsschutzprozess vorwerfen.

Praxistipp für Arbeitnehmer: Gehen Sie zum Arzt und lassen Sie sich untersuchen, wenn Sie sich nach einer Kündigung überlastet beziehungsweise krank fühlen. Riskieren Sie es nicht, dass sich Ihre Gesundheit im Nachgang einer Kündigung (weiter) verschlechtert. Vermeiden Sie es aber, mit Kollegen oder Ihrem Chef über Ihren Gesundheitszustand und über eine mögliche oder von Ihnen gewünschte Krankschreibung zu sprechen.

Wenden Sie sich nach Zugang der Kündigung umgehend an einen auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie nach Zugang der Kündigung drei Wochen Zeit, eine Frist, die Sie nicht verpassen und auch nicht ausreizen sollten. Denn nur wer rechtzeitig Kündigungsschutzklage einreicht, hat regelmäßig Chancen auf eine Abfindung.

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