Nach einstweiliger Verfügung: IDO beantragt Ordnungsgeld

  • 3 Minuten Lesezeit

Der IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. (IDO) ist uns aus unserer Beratungspraxis als Massenabmahner bekannt. Wir halten die Abmahnungen des IDO für rechtsmissbräuchlich.

Abgemahnte sollten grundsätzlich vorsichtig sein, wenn es um die Frage geht, ob gegenüber dem IDO eine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Der IDO ist uns bekannt dafür, dass er nach Abgabe einer Unterlassungserklärung diese überprüft. Häufig wird dann eine Vertragsstrafe geltend gemacht. Es gibt Abmahnthemen, bei denen die Gefahr für eine Vertragsstrafe besonders hoch ist. Es geht dabei um Themen, bei denen der Verstoß quasi in jeder Artikelbeschreibung vorkommen kann. Dies gilt grundsätzlich bei einer Abmahnung wegen eines fehlenden Grundpreises oder einer Bewerbung mit einer Garantie ohne Erläuterung der Garantiebedingungen. Gerade auf Plattformen, auf denen der Verkäufer keinen Einfluss auf Artikelbeschreibung hat, wie z.B. bei Amazon, ist die Gefahr eines Verstoßes sehr hoch.

Es bietet sich in derartigen Fällen daher häufig nicht an, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, macht der IDO die Unterlassungsansprüche häufig im Wege einer einstweiligen Verfügung gelten. In einer einstweiligen Verfügung gibt es keine Vertragsstrafe mehr zugunsten des Abmahners. Vielmehr wird dem Abgemahnten ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € angedroht. Das Gericht wird nur dann tätig, wenn der Abmahner einen Ordnungsgeldantrag bzw. Bestrafungsantrag stellt.

IDO stellt neuerdings Ordnungsgeldanträge

Bisher war uns nicht bekannt, dass der IDO einstweilige Verfügungen überprüft und bei einem Verstoß einen Ordnungsgeldantrag stellt. Die scheint nunmehr anders zu sein. Der IDO überprüft offensichtlich einstweilige Verfügungen, selbst wenn diese schon einige Jahre alt sind. Wir vermuten, dass diese Praxis etwas damit zu tun hat, dass immer mehr Gerichte annehmen, dass die Abmahntätigkeit des IDO rechtsmissbräuchlich ist.

Was Sie tun sollten, wenn Sie einen Ordnungsgeldantrag des IDO erhalten

Wenn Sie in der Vergangenheit eine einstweilige Verfügung erhalten haben und nunmehr von dem Gericht einen Ordnungsgeldantrag mit einer Frist zur Stellungnahme erhalten, sollten Sie reagieren. Das Gericht hat die Möglichkeit, ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € festzusetzen. Dieser Maximalbetrag wird zwar nur selten verhängt. Unabhängig davon gibt es rechtliche Aspekte, die Einfluss auf die Höhe des Ordnungsgeldes haben. So sollte sorgfältig geklärt werden, warum es zu einem Verstoß kam. Auch weitere Aspekte können auf die Höhe eines Ordnungsgeldes Einfluss haben.

Wir vertreten Sie bei einem Ordnungsgeldantrag

Wir vertreten regelmäßig Mandanten in Ordnungsgeldverfahren. Wir empfehlen eine anwaltliche Vertretung in dem Ordnungsgeldverfahren, damit ein festzusetzendes Ordnungsgeld möglichst gering ausfällt.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch einen Ordnungsgeldantrag des IDO erhalten ?

Wenn Sie auch einen Ordnungsgeldantrag des IDO erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Richard

Beiträge zum Thema