Nach Kündigung: Arbeitslos melden? ALG? Sperrzeit? Abfindung?

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei Arbeitsverlust müssen Sie dies der Agentur für Arbeit melden.
  • Frist: 3 Tage nach Erhalt der Kündigung – Risiko: Sperrzeit!
  • Telefonische Vorsprache ist meist fristwahrend.
  • ALG-Dauer ist abhängig von Alter und Beschäftigungszeit
  • ALG-Höhe ist abhängig vom letzten Bruttogehalt
  • Bei Beschäftigungen von über einem Jahr erhalten Sie ggf. eine Abfindung.

Was muss ich mich wo und wann melden?

Was: Arbeitssuchendmeldung, wenn Sie Ihren Beruf noch ausüben. Arbeitslosmeldung, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben.

Wo: Bei der Arbeitsagentur über den Digitalen Service oder in einer Filiale vor Ort persönlich.

Wann: Spätestens 3 Monate vor Ende der Beschäftigung oder drei Tage nach Kündigungserhalt.

Mitnehmen: Personalausweis, Sozialversicherungsausweis, Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Lebenslauf.

Beachten Sie, dass Versäumnisse dieser und weiterer Pflichten mit Sperrzeiten belegt werden können.

Sperrzeit?

„Sperrzeit“ bedeutet, dass Sie einstweilen keine Leistungen erhalten. Die Sperrzeit beträgt

  • 7 Tage, wenn Sie Ihren Jobverlust zu spät anzeigen. Melden Sie sich spätestens drei Monate vor Ende der Beschäftigung arbeitsuchend oder – falls dies nicht möglich ist – binnen drei Tagen nach Erhalt der Kündigung.
  • 12 Wochen, wenn Sie selbst gekündigt haben oder selbst am Jobverlust mitgewirkt haben (z.B. bei Aufhebungsvertrag).

Achtung: Sie können auch mehrere Sperrzeiten hintereinander auferlegt bekommen. Dann geht Ihr Anspruch sogar für mehr als 12 Wochen verloren. Insgesamt kann die Bezugsdauer sogar um ein Viertel gekürzt werden.

Weitere Fälle für Sperrzeiten sind: verhaltensbedingte Kündigung, Arbeitsablehnung, kein Bemühen um neue Arbeitsstelle. Keine Sperrzeit erhalten Sie, wenn Sie einen wichtigen Grund nachweisen können.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Das hängt von der Dauer Ihrer Beschäftigung und Ihrem Lebensalter ab. In § 147 SGB III finden Sie eine Tabelle. In Kürze:

Bis 50 Jahre erhalten Sie

  • max. 12 Monate ALG, wenn Sie zwei Jahre im Job waren
  • max. 6 Monate ALG, wenn Sie nur ein Jahr beschäftigt waren

Ab 50 Jahre erhalten Sie schrittweise bis zu 24 Monate ALG (bei min. 4-jähriger Beschäftigung und 58 Jahren).

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich?

Für die Berechnung der Höhe wird Ihr Bruttolohn („vor Steuern“) der letzten 12 Monate durch 365 geteilt („Bemessungsentgelt“). Davon werden rechnerisch Lohnsteuer und Pauschalbetrag (20 %) abgezogen („Leistungsentgelt“). Es verbleiben meist 60-67 % vom Leistungsentgelt, welches Sie pro Tag netto erhalten.

Bekomme ich eine Abfindung?

Ein Abfindungszahlung ist Verhandlungssache. In welchen Fällen Sie eine Abfindung erhalten lesen Sie hier. Als Argumentationsverstärker empfiehlt sich eine Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht. Rufen Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung an unter 06621-911 20 50 oder schreiben eine E-Mail an info@kanzlei-hersfeld.de.

Ohne Druckmittel sieht es insbesondere bei unkooperativen Arbeitgebern oft schlecht aus mit Abfindung.

In Kürze:

  • Lassen Sie Ihre Kündigung anwaltlich prüfen. Wenn diese unwirksam ist, haben Sie meist gute Chance auf eine Abfindung.
  • Für die Klage haben Sie nach Zugang der Kündigung drei Wochen Zeit.
  • Bei Eigenkündigung wird eine Abfindung in der Regel im Rahmen eines Aufhebungsvertrags gezahlt. Achtung: Sperrzeit-Risiko. Ziehen Sie einen Anwalt hinzu.

Kontaktieren Sie einen Experten!

Verschenken Sie bei einer Kündigung kein Geld und holen sich fachkundigen Rat. Rufen Sie kurz durch und erhalten direkt eine kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Aaron Albrecht unter 06621-911 20 50 oder schreiben eine E-Mail an info@kanzlei-hersfeld.de.

Kanzlei Albrecht
 Am Markt 9
 36251 Bad Hersfeld

www.kanzlei-hersfeld.de

RA Albrecht vertritt mittelständische Unternehmen und Arbeitnehmer in Kündigungsstreits und allen anderen Belangen des Arbeitsrechts.

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