Nachrangdarlehen

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Nachrangdarlehen stellen eine hochriskante Geldanlage dar und sind ungeeignet für sicherheitsorientierte Anleger. Dennoch werden solche Nachrangdarlehen nicht selten Anlegern angeboten, die eine solche Anlageform bis dato nicht kannten und sich mangels hinreichender Aufklärung der Risiken einer solchen Geldanlage nicht bewusst sind. Häufig werden Anlegern die umfangreichen Verkaufsprospekte nicht oder nur sehr kurzfristig vor der Unterschrift unter die den Vertrag zur Verfügung gestellt, sodass sie keine Zeit haben, sich mit dieser Unterlage ausreichend zu befassen.

Nach der Rechtsprechung des BGH kann ein Verkaufsprospekt zur Aufklärung des Anlegers ausreichend sein, wenn er rechtzeitig übergeben wird und den Anleger korrekt aufklärt. Auch im Beratungsgespräch muss der Anleger korrekt und umfassend über die für seine Anlageentscheidung wesentlichen Umstände aufgeklärt werden. Dies passiert regelmäßig nicht, da es andernfalls in vielen Fällen nicht zum Geschäftsabschluss kommen würde und der Vermittler keine Provision erhielte.

Gerade vorliegend ist es nicht nur der Anleger, der ein Nachrangdarlehen vergibt. Das von ihm zur Verfügung gestellte Kapital wird seinerseits wiederum als Nachrangdarlehen ausgereicht. Insofern droht sich das Verlustrisiko zu potenzieren. Denn Nachranggläubiger werden erst nach den „normalen“ Gläubigern bedient. Es droht oftmals der Totalverlust.

Anleger sollten sich über ihre Rechte von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt aufklären lassen. 

Wir beraten und vertreten seit über 18 Jahren als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken / Sparkasse sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen.

Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.

Foto(s): Siegfried Reulein


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