Nachrangige Teilschuldverschreibungen bei der Cleantech Infrastruktur GmbH - Erfolge für Anleger

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Die ThomasLloyd-Gruppe steht wegen ihrer Anlageprodukte wie Genussscheine, stille Beteiligungen, Kommanditbeteiligungen und Teilschuldverschreibungen seit geraumer Zeit in der Kritik. 

Mit KSR - Urteil vom  20.02.2025 (Az.: 2-17 O 117/24) hat das Landgericht Frankfurt am Main die Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt. 

Das Gericht trägt in seinen Entscheidungsgründen vor, dass die Cleantech Infrastruktur GmbH nicht hinreichend vorgetragen und nachgewiesen hat, dass sie im Jahr 2022 nach Beendigung des Vertrages und auch aktuell mit Zahlungen an Sie in Liquiditätsprobleme und die Gefahr der Insolvenz geraten würde und daher der qualifizierte Nachrang zur Anwendung käme. 

Der von der Rechtsanwaltskanzlei KSR, Nürnberg, vertretene Anleger hat mehrere nachrangige Teilschuldverschreibungen bei der Cleantech Infrastruktur GmbH abgeschlossen. Nach Kündigung der Verträge blieben die Rückzahlung der Anlagebeträge ebenso wie zuvor Zinszahlungen aus. Nachdem die Cleantech Infrastruktur GmbH fortgesetzt eine Zahlung verweigerte und dies mit dem vereinbarten qualifizierten Nachrang und einer drohenden Insolvenz bei Rückzahlung der Geldanlagen begründete, musste Klage zum Landgericht Frankfurt am Main erhoben werden, um die Ansprüche des Anlegers durchzusetzen.

Diesen Einwendungen, welche die Gesellschaft auch im gerichtlichen Rechtsstreit vorgetragen hat, hat das Landgericht Frankfurt am Main keine Folge geleistet. Vielmehr ist es der Argumentation von Rechtsanwalt Siegfried Reulein gefolgt.

Insofern handelt es sich bei nachrangigen Teilschuldverschreibungen um risikobehaftete Geldanlagen.

Das Landgericht Frankfurt am Main gelangt nun in Bezug auf nachrangige Teilschuldverschreibungen der Cleantech Infrastruktur GmbH zu dem Ergebnis, dass die Ansprüche des Anlegers fällig sind und die Gesellschaft sich gerade nicht auf die Vereinbarung des qualifizierten Nachrangs berufen kann. Dies aus zweierlei Gründen.

So folgt das Gericht der Argumentation von RA Siegfried Reulein, wonach die Vereinbarung des qualifizierten Rangrücktritts zwischen der Cleantech Infrastruktur GmbH und dem Anleger unwirksam ist. Auch vermochte die Cleantech Infrastruktur GmbH das Landgericht nicht davon zu überzeugen, dass sie unmittelbar nach der Kündigung der Verträge durch Rückzahlung der Anlagebeträge in Insolvenzgefahr geraten wäre. Die von der Cleantech Infrastruktur GmbH vorgelegten Unterlagen vermochten das Landgericht nicht zu überzeugen, zumal vor dem Hintergrund einer gewährten Patronatserklärung, welche vorsieht, dass die Cleantech Infrastruktur GmbH uneingeschränkt mit finanziellen Mitteln unterstützt wird, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.

Es handelt sich um eine für Anleger der Cleantech Infrastruktur GmbH wichtige Entscheidung, die inhaltlich auch überzeugt.

In vielen Fällen kommt daher die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von Aufklärungs- bzw. Beratungspflichten gegen den Vermittler oder das Unternehmen, für welches der Vermittler aufgetreten ist, in Betracht. Ob der einzelne Anleger solche Ansprüche erfolgreich verfolgen kann bedarf einer Prüfung des Einzelfalls, beispielsweise durch einen im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt.

ThomasLloyd Datenleck, Schadensersatzansprüche: Daten von zehntausenden deutschen Anlegern sind betroffen

Eine Hackergruppe hat 2,4 Terabyte Daten von ThomasLloyd, einem internationalen Erneuerbare-Energien-Unternehmen, ins Darknet gestellt. 

Diese Datenmenge soll unter anderem interne Dokumente und die Daten von vermutlich zehntausenden deutschen Anlegerinnen und Anlegern beinhalten. 

Dies wurde erstmals im September bekannt, doch ThomasLloyd dementierte damals einen Datenabfluss oder eine Hackerattacke. Laut Matthias Klein, ThomasLloyds Deutschland-Chef, könnte es sich um einen lokal begrenzten Vorfall handeln, da eine erste Systemprüfung keine Datenabflüsse ergeben habe. 

Das „Handelsblatt“ berichtete jedoch, dass viele der im Darknet gefundenen Dateien sehr wahrscheinlich von ThomasLloyd stammen, nachdem Daten mit realen Anlegerinformationen abgeglichen wurden. 

Datenschutzverletzungen

Datenschutzvorschriften wie die DSGVO verpflichten Unternehmen dazu, persönliche Daten zu schützen und bei Datenschutzverletzungen wie einem Datenleck, angemessene Entschädigungen zu zahlen. Betroffene haben nach einem Datenleck Rechte auf Auskunft, Schadenersatz und Unterlassung, wobei laut EuGH bereits ein immaterieller Schaden, z.B. die Sorge um Datenmissbrauch, für Schadenersatzansprüche ausreicht. 

Die Kanzlei KSR bietet rechtliche Beratung und Vertretung für betroffene Kapitalanleger und Investoren als auch für Anlagebetrugsopfer an, um ihre finanziellen Verluste zu minimieren und Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken.

Zweite Cleantech, Ratensparverträge 

Anleger der Zweiten Cleantech, die sich für Ratensparverträge mit Laufzeiten zwischen 10 und 30 Jahren entschieden hatten, erlebten seit 2023 Probleme durch doppelte Abbuchungen bei erteilter Einzugsermächtigung. 

Viele Anleger haben bereits ihre Einzugsermächtigungen widerrufen und Zahlungen eingestellt. Zusätzlich erleben Anleger bei der Dritten oder Fünften Cleantech mit Einmalanlagen seit Herbst 2020 Ausbleiben der versprochenen regelmäßigen Auszahlungen, was dazu führte, dass auch hier Anleger ihre Ratenzahlungen stoppten oder Stundungen beantragten, die teilweise genehmigt wurden.

Die Fachanwaltskanzlei KSR, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht verzeichnet täglich eine hohe Zahl an Anfragen von Anlegern, die in ThomasLloyd-Gruppe investiert haben.

Aktuell erreichen uns Meldungen von Mandanten, die von der Zweiten Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG ein limitiertes Angebot für Ihren CTI Vario-Sparvertrag per E-Mail erhalten haben, in welchem Ihnen ein Angebot von bis zu 20 % Rabatt auf Sonderzahlungen Ihrer ausstehenden Pflichteinlage unterbreitet wird.

Aus diesem Schreiben geht hervor, dass die Infrastruktur-Plattform „Erneuerbare Energien“ im Wege kontinuirlichen Weiterentwicklung um die Technologie-Plattform „nachhaltige Wasserversorgung“ erweitert werden soll.

Viele Anleger haben bereits ihre Zahlungen an die 2. CT eingestellt und haben nun Mahnbescheide erhalten und darauf mit einem Widerspruch reagiert, um Vollstreckungsbescheide zu vermeiden.

Mit dem Vollstreckungsbescheid kann die Zweite Cleantech Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändungen einleiten. 

Lediglich einen Widerspruch einzulegen reicht nicht aus.

Eine Einstellung der Zahlungen könnte zu einer Zahlungsklage durch die 2. CT führen.

Betroffene Anleger sollten sich daher von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. um ihre Verträge und daraus resultierende Zahlungsverpflichtungen wirksam zu beenden und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Dazu gehört die Überprüfung verschiedener Optionen wie z.B. die außerordentliche Kündigung der Anlageverträge, der Widerruf bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung.

Treten Sie der Thomas Lloyd Anlegerschutzgemeinschaft KSR Rechtsanwaltskanzlei bei und nutzen Sie Vorteile wie außergerichtliche Vertretung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche, regelmäßige Updates und Unterstützung bei der Rückabwicklung sowie Anspruchsberechnung. 

Rechtsprechung deutscher Oberlandesgerichte

Im Jahr 2025 ist eine Fortsetzung der Rechtsprechung deutscher Oberlandesgerichte zu erwarten, die zugunsten geschädigter Anleger der ehemaligen ThomasLloyd Investments AG und gegen die CT Infrastructure Holding Ltd. (CTIH) sowie andere Gesellschaften der Unternehmensgruppe entscheidet.

Treten Sie der ThomasLloyd Anlegerschutzgemeinschaft bei und nutzen Sie Vorteile wie außergerichtliche Vertretung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche und Unterstützung bei der Rückabwicklung der Kapitalanlage sowie Anspruchsberechnung. 

Wir bearbeiten aktuell erfolgreich eine Reihe von Geldanlagen (ein Auszug), darunter 

Teilschuldverschreibungen der Cleantech Infrastruktur GmbH und Thomas Lloyd Festzins; 

Kommanditbeteiligungen bei der Zweiten und Dritten Cleantech Infrastrukturgesellschaft; 

Genussscheine und Genussrechte bei ThomasLloyd Private Wealth GmbH sowie der Vierten Cleantech Infrastrukturgesellschaft. 

Des Weiteren umfassen von uns bearbeitete Fälle stille Beteiligungen an der Thomas Lloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH; 

Genussrechte bei ThomasLloyd Investments GmbH 

atypisch stille Beteiligung beim DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH

 Beteiligungen am ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICIV, Luxemburg.

Zusammenfassung der Unterlagen, die für die Bearbeitung benötigt werden:

- Zeichnungsschein und Verträge 

- etwaige Korrespondenz 

- Zahlungsnachweise

- Dokumentation: Vermittler betreffend und weitere unterzeichnete Dokumente

- Police Rechtsschutzversicherung, möglichst mit ARB

Wir beraten und vertreten als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht KSR seit über 20 Jahren insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken, Versicherungen, Sparkassen sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern.

Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschließlich der Klärung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterstützung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen, Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets – von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen.

KSR Rechtsanwaltskanzlei
Main Donau Park

Gutenstetter Str. 2
3. Stock
90449 Nürnberg

Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: info@ksr-law.de

Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren langjährigen Erfahrungen.

Foto(s): Siegfried Reulein


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