Namensrechtsverletzung - Ihr (Firmen)Name wird als Domain verwendet?
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Sie mussten feststellen, dass Ihr Nachname oder Ihr Firmenname von einem Dritten als Domain registriert wurde? Dann sollten Sie prüfen, ob Sie die Domain nicht herausverlangen können. Hierbei gilt es allerdings die Feinheiten des Domainrechts zu beachten.
Wie ist die Rechtslage in Bezug auf Domainnamen?
An Ihrem eigenen (Nach)Namen steht Ihnen gemäß § 12 BGB ein Namensrecht zu, das Ausdruck Ihres besonderen Persönlichkeitsrechts ist. Das Namensrecht gilt im Übrigen auch für Firmennamen; es beginnt mit der Verwendung des Namens und endet mit der endgültigen Beendigung der Namensverwendung.
Verwendet ein Dritter Ihren (Firmen)Namen, etwa als Domain, sollten Sie prüfen, ob Sie möglicherweise nicht die Domain herausverlangen können. Dazu gilt es zunächst einmal zu prüfen, wer eigentlich der momentane Inhaber der Domain ist.
Domain aufgrund einer Namensrechtsverletzung herausverlangen - die Schritte
Das Herausverlangen einer Domain will gut überlegt sein, denn ggf. machen Sie sich je nach der Art des gewählten Vorgehens schadensersatzpflichtig. Daher sollten Sie bei dem Vorhaben - insbesondere dann, wenn Sie die Domain für Ihre geschäftliche Aktivität nutzen möchten - keine Risiken eingehen, sondern direkt einen auf Domainrecht bzw. IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt in Ihr Vorhaben einbinden. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.
Schritt 1: Bisherigen Inhaber ermitteln
Im ersten Schritt ist zunächst der bisherige Domaininhaber zu ermitteln. Bei der Registrierungsstelle für .de-Domains, der DENIC eG, ist dies bei Nachweis eines berechtigten Interesses über ein Formular möglich.
Schritt 2: Rechtslage prüfen
Nach Erhalt der Auskunft, wer der bisherige Domaininhaber ist, sollten Sie sorgfältig prüfen (lassen), ob Sie oder der bisherige Rechtsinhaber die besseren Rechte an dem Domainnamen haben. Hier sollten Sie erst fortfahren, wenn Sie sich Ihrer Sache wirklich sicher sind.
Schritt 3: Domain vor Übertragung schützen
Bevor Sie den bisherigen Domaininhaber mit der Namensrechtsverletzung konfrontieren, sollten Sie Maßnahmen ergreifen, um eine zwischenzeitliche Übertragung der Domain vom bisherigen Domaininhaber auf eine dritte, ggf. schwer greifbare Person, zu verhindern. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich des konkreten Vorgehens.
Schritt 4: Kontaktaufnahme mit dem bisherigen Domaininhaber
Ist die Domain vor einer Übertragung geschützt, kann an den bisherigen Domaininhaber herangetreten werden. Hierbei sind - abhängig von Ihrem Ziel und Ihrem zeitlichen Übertragungshorizont - verschiedene Strategien möglich. Gerne beraten wir Sie bei diesem Schritt zielgerichtet und berücksichtigen dabei Ihre Interessen.
Sind auch Sie von einer Namensrechtsverletzung betroffen und möchten einen Domainnamen herausfordern?
Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt zu uns auf, damit wir Ihren individuellen Sachverhalt unverbindlich im Rahmen einer kostenfreien anwaltlichen Ersteinschätzung besprechen können.
Senden Sie uns hierzu gern einfach eine kurze E-Mail an info@heldt-zuelch.de oder nehmen Sie Kontakt über das Nachrichtensystem zu uns auf.
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