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Navi gestohlen: Versicherung erstattet nur Wiederbeschaffungswert

  • 1 Minuten Lesezeit
Miriam Heilig anwalt.de-Redaktion

[image]Laut einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Essen muss ein Kfz-Versicherer im Falle eines aus einem Auto entwendeten Navigationsgerätes nur die Kosten in Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzen.

Aus einem drei Jahre alten Fahrzeug war das serienmäßig installierte Navigationsgerät entwendet worden. Über das Vorliegen eines Versicherungsfalles waren sich Fahrzeugeigentümer und Versicherung einig.

Der Kfz-Versicherer legte dem Fahrzeughalter das Angebot einer Fachwerkstatt vor, das sich auf insgesamt 1.780 € für den Einbau eines gebrauchten, generalüberholten, aber gleichwertigen Geräts (gleiche Baureihe wie das gestohlene Gerät) inkl. der aktuellen Navigationssoftware belief. Die Fachwerkstatt bot zudem noch ein Jahr Gewährleistung an.

Nachdem der Fahrzeugeigentümer das Angebot abgelehnt hatte, ließ er von einer anderen Fachwerkstatt ein nagelneues Navi in sein Auto einbauen – allerdings zu einem Gesamtpreis von 3953,14 €. Die Versicherung übernahm 1904 €, lehnte aber die Erstattung des vollen Betrages ab.

Vor Gericht bekam der Versicherer Recht. Er hatte ausweislich des Abrechnungsschreibens die Kosten für den Einbau des Gerätes und die Kosten für die aktuelle Software vollständig übernommen. Doch hinsichtlich des Gerätes wurden nur 1458,42 € erstattet. Das Gericht beurteilte diesen Betrag jedoch als angemessen und hielt die Versicherungsleistung für erbracht, denn auch das Gericht hatte den Wiederbeschaffungswert für das Navi bei 1904 € angesetzt. Zudem habe der Fahrzeugeigentümer keinen Anspruch darauf, für das drei Jahre alte gestohlene Gerät ein nagelneues Navi zu erhalten. Insofern sei der von der Versicherung vorgenommene Abzug bzw. die Erstattung von lediglich 1904 € rechtens.

(AG Essen, Urteil v. 15.04.2011, Az.: 20 C 617/10)

(HEI)

Foto(s): ©Fotolia.com

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