Riester-Renten-Kürzung der Zurich Versicherung unzulässig

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Auch die Allianz Lebensversicherung nahm eine unrechtmäßige Kürzung ihrer Riester-Renten vor. Betroffene haben das Recht, sich zu wehren und ihre Rentenansprüche zu sichern.

Ein Riester-Kunde hatte mit der Zurich einen rechtlichen Streit wegen der Anpassungsklausel seines Vertrags. Angeblich ermöglichte diese Klausel der Versicherung, den Rentenfaktor und damit die Rente zu senken. Das LG Köln hat den Fall zugunsten des Kunden entschieden. Das Urteil untersagt der Zurich, die Rente nachträglich und einseitig zu kürzen.

Gegen diese Entscheidung legte die Versicherung Berufung ein. Das Kölner Urteil ist jedoch äußerst überzeugend und lässt wenig Raum für Erfolg bei den Forderungen der Versicherungen. Damit stehen die Chancen für Verbraucher gut, dass Rentenkürzungen endgültig für unzulässig erklärt werden.


Der Fall des Kölner Landgerichts

Ein Riester-Sparer, der bei der Zurich versichert ist, hat Klage gegen seine Versicherung eingereicht. Der Grund: Die Versicherung plante, den Rentenfaktor seiner fondsgebundenen Riester-Rente nachträglich zu reduzieren. Das LG Köln (Az. 26 O 12/22) hat dem Kunden nun recht gegeben und dem Versicherer untersagt, diese Senkung durchzuführen.

Pro 10.000 Euro erspartes Kapital hätte der Kunde eine garantierte Rente von 37 Euro erhalten. Die geplante Reduktion bietet nur 28 Euro. Ginge der Kunde mit 150.000 Euro auf seinem Riester-Konto in den Ruhestand, würde er eine monatliche Rente von 555 Euro bei einem Rentenfaktor von 37 Euro erhalten. Reduziert die Versicherung aber den Rentenfaktor auf 28, beträgt die monatliche Rente nur noch 420 Euro.

Hätte sich der Kunde dagegen nicht gewehrt, hätte seine monatliche Rente bis zu seinem Lebensende 135 Euro weniger betragen. Das sind in 20 Jahren 32.400 Euro weniger als die ursprünglich vertraglich vereinbarte Rente.


Auch Allianz Lebensversicherung nimmt unzulässige Rentenkürzung vor

Auch der Branchenführer Allianz nahm neben der Zurich eine Kürzung des Rentenfaktors vor. Die Verbraucher-Zentrale Baden-Württemberg reichte Klage gegen die Allianz ein, weil eine im September 2022 erfolgte Mahnung keinen Erfolg hatte. In wenigen Tagen wird hierzu eine Entscheidung erwartet. Experten gehen davon aus, dass diese Senkung der Riester-Rente ebenfalls unzulässig ist.


Die Bedeutung des garantierten Rentenfaktors bei Fondspolicen

Der zentrale Aspekt bei Fondspolicen ist die garantierte Verzinsung während der Rentenphase. Der Rentenfaktor ist einer Umwandlungsquote gleichzusetzen. Diese gibt Aufschluss darüber, wie viel Rente ein Versicherter während der Auszahlungsphase monatlich ausgezahlt bekommt. Errechnet wird dies pro 10.000 Euro Fondsguthaben. Versicherungen offerieren ihren Riester-Kunden einen garantierten Rentenfaktor, der die Rentenhöhe festlegt.


Anpassungsklausel bei Riester-Renten stellt unangemessene Benachteiligung dar 

Riester-Versicherungen haben sich nicht an den Rentenfaktor gehalten, den sie vertraglich vereinbart haben. Die Senkung fand zum Nachteil der Verbraucher statt. Die Versicherer berufen sich dabei auf Anpassungsklauseln in den AGB ihrer Verträge. Sie interpretieren diese Klauseln als Erlaubnis zur Reduktion des Rentenfaktors. Auch die Zurich Versicherung stützte sich auf eine entsprechende Regelung in ihren Produkt-Bedingungen.

Das Urteil des LG Köln: Es handelt sich bei solchen Klauseln um die unangemessene Benachteiligung des Kunden. Sie sind daher rechtlich unwirksam. Die Richter führten aus, dass es den Versicherungen verboten ist, die negative Marktentwicklung auf ihre Kunden abzuwälzen.

Dazu kommt, dass die Versicherer hier nur die Senkung des Rentenfaktors vorsehen. Der Sparer erhält nämlich im Falle einer positiven Marktentwicklung trotzdem keine höhere Rente. Die Versicherungen beachten hierbei folglich kein äquivalentes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.


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