Nebenklage: Wie Sie sich verteidigen können, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind

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Was bedeutet die Nebenklage?

Wenn Sie Opfer bzw. Geschädigte(r) einer Straftat geworden sind, gibt es die Möglichkeit, sich der Seite der Staatsanwaltschaft anzuschließen im Verfahren gegen den Beschuldigten. Sie können als sogenannter Nebenkläger Einfluss auf das Verfahren nehmen, indem Sie Ihre eigene Interessen vertreten. 

Vor Gericht haben Sie eigene Antragsrechte, was bedeutet dass Sie zum Beispiel einen Beweisantrag stellen können. Außerdem haben Sie ein Fragerecht, wodurch Sie im Rahmen der Beweisaufnahme den Beschuldigten und/oder Zeugen Fragen stellen können. 

Zum Schluss einer Hauptverhandlung kann der Nebenkläger eine bestimmte Strafe beantragen, denen er für Gerecht halten würde. Diese Rechten gelten auch für den Rechtsnachfolger des Opfers. In dem Fall vertreten Sie die Interessen des Verstorbenen.

Wer bezahlt die Kosten der Nebenklage?

Wenn Sie Geschädigte(r) einer Straftat geworden sind, kontaktieren Sie am besten einen Anwalt der Sie bei der Vertretung Ihrer Interessen vor den Behörden hilft. Dieser Anwalt sollte im besten Fall ein Anwalt für Strafrecht sein. 

Dieser kann bereits im Ermittlungsverfahren (also vor Anklageerhebung) für Sie tätig werden. Die Anwaltskosten die dadurch entstehen können in bestimmten vom Gesetz vorgeschrieben Fällen aus der Staatskasse bezahlt werden. 

Das ist beispielsweise der Fall, wenn es sich bei der Straftat um bestimmte Sexualdelikte (bspw. sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch) geht. Das gilt auch für Verbrechen die zu schweren körperlichen oder seelischen Schäden geführt haben (bspw. schwere Körperverletzung, Raub, Erpressung) und auch bei Mord und Tötungsdelikte. Die Beiordnung erfolgt in diesen Fällen unabhängig vom Einkommen des Geschädigten. 

Wenn die Voraussetzungen der Beiordnung nicht vorliegen, können Sie trotzdem einen Anwalt beauftragen. Zunächst gibt's es die Möglichkeit dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten der Nebenklage übernimmt. Fragen Sie dazu am besten bei Ihre Versicherung nach. Falls Sie keinen Versicherungsschutz haben, können Sie zunächst natürlich auch selber die Kosten des Anwaltes tragen. 

Der von Ihnen beauftragte Anwalt kann dann entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen oder mit Ihnen eine individuelle Vergütungsvereinbarung treffen. Wenn der Beschuldigte verurteilt wird, werden die Kosten des Nebenklägers nachträglich diesem auferlegt. Sie können dann die Kosten des Anwaltes von dem Beschuldigten wieder verlangen.

Wenn kein Fall der Beiordnung vorliegt und Sie auch selber über keine finanzielle Mitteln verfügen, gibt es schließlich die Möglichkeit einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. 

Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch dann die Anwaltskosten aus der Staatskasse bezahlt. Eine Voraussetzung dabei ist immer, das die Sach- und Rechtslage schwierig ist und dass der Geschädigte seine Interessen nicht selber wahrnehmen kann oder ihn das nicht zumutbar ist. Fragen Sie am besten bei einem Anwalt Ihrer Wahl nach, ob die Voraussetzungen ich Ihrem Fall gegeben sein könnten.

Wenn Sie über keine eigene finanziellen Mitteln verfügen, können Sie zunächst auch nur einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht Ihres Bezirkes beantragen. Der Eigenanteil für eine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt beträgt in diesem Fall dann nur 15 Euro.

Adhäsionsverfahren/Schadensersatz oder Schmerzensgeld

Schließlich ist es möglich Schadensersatz oder Schmerzensgeld im Rahmen des Adhäsionsverfahren zu verlangen. Das bedeutet, das zivilrechtliche Ansprüche die aus einer Straftat entstanden sind, direkt vor dem Strafgericht mit verhandelt werden können, soweit sie nicht bei einem anderen Gericht anhängig sind. Fragen Sie dazu auch einen Rechtsanwalt für Strafrecht.

Als Rechtsanwältin für Strafrecht vertrete ich Ihre Interessen sehr gerne im Rahmen der Nebenklage. Dabei ist es mir besonders wichtig auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche einzugehen. 

Nadine Antoinette Kramer

Ihre Anwältin für Strafrecht


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