Negative Kreditentscheidung „dank“ Scoring?

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Die Verwaltungsgerichte gelten in Deutschland oft als langsam und träge. Die Fragen, mit denen sie sich üblicherweise befassen, erzielen nur selten große Aufmerksamkeit. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mit seinem Beschluss vom 01.10.2021 (6 K 788/20.Wi) allerdings die europäische Bühne betreten. Einer Verbraucherin wurde ein Kreditantrag durch eine Bank abgelehnt, mit Hinweis auf ihr nicht ausreichendes Schufa-Scoring. 

Die Verbraucherin wollte dies nicht auf sich sitzen lassen und hat daraufhin Auskunft über die Grundlage der Ermittlung ihres Schufa-Scorings gestellt. Die Bank konnte diese Auskunft nicht erteilen. Auskunft muss die Schufa hingegen aufgrund der geltenden Datenschutzregelungen nicht geben. Daraufhin hat die Verbraucherin den hessischen Datenschutzbeauftragten aufgefordert, die Schufa wiederum aufzufordern, die Ermittlung des Scoring-Wertes offenzulegen. Dieser hat sich geweigert, weshalb er nunmehr von der Verbraucherin vor dem Verwaltungsgericht in Anspruch genommen wird. 

Die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung sehen vor, dass kein Verbraucher Opfer einer Entscheidung in einem automatisierten Verfahren sein darf. Dies ist unveränderbares europäisches Recht. Der Gesetzgeber ist nicht befugt, hiervon abzuweichen. Das Verwaltungsgericht hat interessanterweise das Bundesdatenschutzgesetz genau gelesen und einen Widerspruch festgestellt. Die in Deutschland von den Banken gewählte Konstellation ist möglicherweise europarechtswidrig. Die Bank selbst trifft die Entscheidung und müsste damit ihre Entscheidungsgrundlagen offenlegen. Dies kann sie aber nicht, da sie von der Schufa allein den Scoring-Wert geliefert bekommt. Die Schufa selbst trifft aber keine Entscheidung über das Darlehensgesuch und muss in Folge keine Auskunft erteilen.  

Mit Spannung wird zu erwarten sein, was der Europäische Gerichtshof in der Sache entscheidet. Bislang ist der Europäische Gerichtshof in Sachen Datenschutz auf der Seite des Verbrauchers. Die Entscheidung könnte das Ende der Geheimniskrämerei um das Schufa Scoring für Verbraucher bedeuten.



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