Negative Online-Bewertungen für Ärzte auf Jameda und Sanego löschen lassen!

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Bewertungsportale im Internet sind heutzutage unerlässlich und mittlerweile auch im Bereich der Medizin nicht mehr wegzudenken. Portale wie jameda.de und sanego.de sind für viele Arztpraxen von existenzieller Bedeutung. Oftmals besteht für Patienten aufgrund der unüberschaubaren Vielfalt von Angeboten nur die Möglichkeit, über ein Bewertungsportal zu entscheiden, an welchen Arzt sie sich letztlich wenden.

Eine Negativbewertung verhindert dabei nicht nur, neue Patienten zu gewinnen; sondern begünstigt sogleich das Abwerben der Bestandspatienten. Negativbewertungen können sogar den Ruf der Arztpraxis langfristig schädigen und Umsatzeinbüßen hervorrufen.

Auch Sie haben eine Negativbewertung auf jameda.de oder sangego.de erhalten?

Dann stehen Ihnen grundsätzlich fünf Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

1. Sie reagieren gar nicht und nehmen die Negativbewertung hin.

Diese Reaktion kann ernsthafte und vor allem auch langfristig negative Konsequenzen nach sich ziehen.

2. Sie reagieren auf die Negativbewertung mit einer umfassenden Antwort.

Hier würde sodann ein paralleler Konflikt mit Ihrer Verschwiegenheitspflicht entstehen, auch im Falle einer Anonymbewertung.

3. Sie kontaktieren den Verfasser und bitten um Löschung der Bewertung.

Da die Verfasser von negativen Bewertungen oft anonym sind und die Bewertung unter einem Pseudonym abgegeben haben, gestaltet sich schon die erste Kontaktaufnahme als nahezu unmöglich.

4. Sie kontaktieren das Portal und bitten um Löschung der Bewertung.

Eine Kontaktaufnahme mit dem Portal kostet Sie viel Zeit! Nur durch das Ausfüllen des typischen „Missbrauch/Problem melden“-Formulars wird jedenfalls keine umgehende Abhilfe gewährleistet. Wenn überhaupt, erscheint hier zunächst eine automatische Antwort und bis zur Prüfung der beanstandeten Bewertung kann sehr viel Zeit verstreichen.

5. Sie kontaktieren einen Fachanwalt.

Durch Kontaktaufnahme zu einem Anwalt (vorzugsweise zu einem Fachanwalt für IT-Recht) kann effektiv der erste Schritt zur Löschung der beanstandeten Bewertung in die Wege geleitet werden. Auf anwaltliche Schreiben reagieren die Portale in der Regel schnell.

Das Entfernen einer Negativbewertung in Eigenregie stellt sich zumeist als unlösbare Herausforderung dar. Wenn Sie der Meinung sind, dass die erhaltene Negativbewertung unberechtigt ist, sollten Sie somit umgehend einen fachkundigen Anwalt kontaktieren.

Warum sollten Sie unsere Kanzlei kontaktieren?

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Hamburg und Berlin hat sich u. a. im Bereich des IT-Rechts und des Medien- und Urheberrechts spezialisiert. Wir sind mit den rechtlichen Vorgehensweisen für eine Löschung der Negativbewertungen auf Ärzteportalen vertraut und untersuchen genaustens Ihr Anliegen. In unseren Kompetenzbereich fällt insbesondere die Prüfung, ob die beanstandete Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung zulässig ist oder nicht. Im Anschluss daran entwickeln wir für Sie eine gezielte Lösungsstrategie.

Wenn Sie sich mit einer gezielten Strategie gegen eine Negativbewertung zur Wehr setzen möchten, können Sie uns ganz einfach direkt über das Profil oder das Kontaktformular unter Angabe einer Rückrufnummer kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung. Hierfür können Sie uns auch gerne im Voraus die beanstandete Bewertung per E-Mail oder über das Kontaktformular zukommen lassen und uns kurz Ihr Anliegen schildern.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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