Veröffentlicht von:

Negativzins kommt beim Privatsparer an

  • 2 Minuten Lesezeit

Im Oktober 2019 führte die Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck bei neu eröffneten Tagesgeldkonten Negativzinsen ein. Die Bank berechnet Kunden, die ein neues Tagesgeldkonto eröffnen, nun bereits ab dem ersten Euro 0,5 Prozent Minuszinsen. Der Grund dafür sind die Strafzinsen von 0,5 Prozent, die Banken zahlen müssen, wenn sie kurzfristig Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken. 

Am Beispiel der Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck wird nun deutlich: Der Negativzins ist jetzt auch beim Verbraucher angekommen.

Weitere Banken dürften nachziehen

Die Volksbank Fürstenfeldbruck könnte mit diesem Schritt nun eine Lawine losgetreten haben. Möglicherweise berechnen schon bald weitere Kreditinstitute ihren Kunden Negativzinsen. Hiervon waren bislang lediglich vermögende Privatkunden bzw. Firmenkunden betroffen. 

Doch für diese gab es dabei für gewöhnlich einen vergleichsweise hohen Freibetrag, z. B. 100.000 Euro, 500.000 Euro oder sogar 1 Million Euro. Dieser Freibetrag wurde Ende 2019 bereits von der Volksbank Magdeburg auf 75.000 Euro reduziert.

Als erste Bank räumt die Volksbank Fürstenfeldbruck ihren Neukunden nun keinerlei Freibetrag mehr ein, sondern gibt die Negativzinsen eins zu eins an den Privatsparer weiter. Das könnten ihr andere Banken schon sehr bald nachmachen. 

Es ist zu erwarten, dass Kreditinstitute in Deutschland zunehmend Negativzinsen einführen werden, zumindest aber dürfte mit einer weiteren Erhöhung bestehender Negativzinsen bzw. der Reduzierung bisher eingeräumter Freibeträge zu rechnen sein.

Als die EZB im September 2019 den Einlagenzins von minus 0,4 auf minus 0,5 Prozent weiter senkte, räumte sie den Kreditinstituten zwar auch Freibeträge ein, setzte aber ein klares Signal, dass ein Ende der Negativzinsen noch lange nicht in Sicht sein dürfte. Die Banken leiden zunehmend unter den Negativzinsen. Dementsprechend ist damit zu rechnen, dass immer mehr Kreditinstitute diese mittelfristig an ihre Kunden weitergeben werden.

Die Reaktionen der Banken

21 Banken in Deutschland berechnen den Sparern bereits ab hohen Summen Negativzinsen. Sieben Institute verlangen von ihren Kunden Gebühren für Tagesgeldkonten, die entweder gar nicht oder so niedrig verzinst sind, dass es für den Verbraucher faktisch zu einem Negativzins kommt.

Bei Firmenkunden und Kommunen berechnen Banken schon heute ab höheren Summen Minuszinsen. Vermögenden Privatkunden wird daher nicht selten geraten, ihr Geld in Form von Festgeld oder Wertpapieren anzulegen. Verbleibt das Geld nämlich auf dem Girokonto oder einem Tagesgeldkonto, werden Negativzinsen seitens der Bank erhoben.

Auch die Commerzbank und Deutsche Bank kündigten bereits an, vermögenden Privatkunden zukünftig Negativzinsen zu berechnen. In einem Schreiben an sämtliche Mitgliedsinstitute legte inzwischen der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken einen Vierstufenplan vor, wie Volks- und Raiffeisenbanken rechtlich vorzugehen haben, wenn sie für ihre Kunden Minuszinsen einführen wollen.

Fordert eine Bank von ihren Kunden erstmalig Negativzinsen, sollten diese unbedingt prüfen lassen, ob das in ihrem Fall überhaupt zulässig ist. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht stehe ich Ihnen dafür in einem kostenlosen Erstgespräch gerne zur Verfügung.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Guido Lenné

Beiträge zum Thema