Nepp im Internet - Augen auf beim Autoverkauf

  • 2 Minuten Lesezeit

Weil sich diese Betrugsmasche immer wieder wiederholt, veröffentliche ich hierzu den nachstehenden Sachverhalt:

Der Geschäftsführer bot ein hochwertiges Fahrzeug über mobile.de zum Verkauf an. Schon bald erhielt er die Benachrichtigung, dass sich ein potentieller Käufer für sein Fahrzeug interessiert. Demnach läge ein verbindliches Angebot zu einem Barzahlungspreis in gewünschter Höhe vor. Der Kaufinteressent habe sich dazu verpflichtet, das vorbenannte Angebot bis zu einer festgelegten Fristsetzung aufrecht zu erhalten. Allerdings sollte der Fahrzeuginhaber vorab eine Dienstleistungsgebühr in Höhe von EUR 129,- auf das Konto der Firma Car Service Corporation als Vermittlungsgebühr überweisen. Mit dieser Verfahrensweise werde unter anderem die Verfügbarkeit des Fahrzeuges gewährleistet.

Die Wahrnehmung eines vorläufigen Besichtigungstermins, Übergabetermins sowie die Fertigstellung eines endgültigen Kaufvertrages wurde von einer wirksamen Überweisung der Dienstleistungsgebühr abhängig gemacht. Insoweit machte die Car Service Corporation den Fahrzeuginhaber auf eine schnellstmögliche Zahlung aufmerksam.

Der Fahrzeuginhaber hat seinerseits unmissverständlich klargestellt, dass er zwar grundsätzlich bereit sei, die Dienstleistungsgebühr zu bezahlen. Allerdings solle dies erst nach Abschluss des Besichtigungstermins, insbesondere auch nach Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages, geschehen. Daraufhin nahm die Car Service Corporation Abstand von weiteren Verhandlungen und wünschte dem Auftraggeber "viel Erfolg" beim Verkauf des Fahrzeugs.

Offensichtlich handelt es sich vorliegend um einen betrügerischen Hintergrund, welche allein auf den Nachteilen einer anonymen Online-Vermittlung aufbaut. Insbesondere wird hier auf eine respektlose Weise versucht, Vertrauen der Interessenten für sich zu gewinnen und dieses sodann zu missbrauchen. Dies wird insbesondere daran deutlich, dass trotz eines angeblich bereits bestehenden Vorvertrags die Vertragsvermittlung von der Zahlung einer festgelegten Dienstleistungsgebühr im Wege der Vorkasse abhängig gemacht wird, also obwohl das Geschäft im Übrigen "schon restlos abgeklärt wäre". Den Vorgang als Abzocke zu beschreiben, ist daher noch zu milde ausgedrückt. So wunderte es auch hier nicht, dass seitens des Vermittlers nach Verweigerung der Zahlung die Kommunikation abrupt abgebrochen wurde.

Wenn Sie in vergleichbar dubioser Weise angeschrieben werden, hoffen Sie nicht auf einen überraschend schnellen Verkauf, sondern handeln Sie überlegt und gehen niemals in Vorleistung. Falls bei Ihnen das "Kind schon in den Brunnen gefallen ist", scheuen Sie bitte nicht den Aufwand, den Fall bei der Polizei anzuzeigen. Die Täter spekulieren zumeist darauf, dass sich die Geschädigten in keiner Weise wehren, weil es um verhältnismäßig geringe Beträge geht oder einem die eigene Naivität schlichtweg peinlich ist.

Aber denken Sie daran, fast jeder ist schon einmal Opfer von vergleichbarem Nepp geworden - und vielleicht schon das nächste Opfer wird es Ihnen danken, dass Sie Ihren Schaden nicht einfach hingenommen haben.

Fazit: Vertrauen Sie nicht vorschnell auf den scheinbar bequemen Weg!

Sie suchen eine Anwaltskanzlei, die sich auch Ihrer kleinen Sorgen mit Engagement annimmt? Dann sind Sie bei mir richtig!

Faustmann.Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jörg Faustmann

Beiträge zum Thema