Neu | Abgasskandal bei 3.0 TDI Euro 5 Motoren von Audi

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Am 02.12.2019 hat das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht, dass auch ältere Audi-Fahrzeuge mit dem 3.0 TDI Euro 5 Motor über eine unzulässige Abschaltvorrichtung verfügen. Damit steht fest, dass auch die älteren großen Motoren von Audi und Porsche vom Dieselskandal betroffen sind.

Dies ist eine neue Entwicklung. Audi hat nämlich stets behauptet, dass dieser Motorentyp nicht über eine unzulässige Abschaltvorrichtung verfügt. Dies hat das Kraftfahrt-Bundesamt nunmehr wiederlegt. Folgende Audi-Modelle sind betroffen:

  • Audi A6 3.0 TDI Euro 5
  • Audi A7 3.0 TDI Euro 5
  • Audi A8 3.0 TDI Euro 5

Mit der behördlichen Feststellung, dass die oben genannten Modelle und Motoren über eine Dieselmanipulation verfügen, können betroffene Audi-Besitzer nunmehr dieselben Rechte mit denselben hohen Erfolgsaussichten geltend machen, wie betroffene Fahrzeugeigentümer der kleineren Motoren. Bislang war dies aufgrund eines fehlenden Rückrufs nicht möglich. Dies hat sich nunmehr geändert.

Diese Rechte stehen Ihnen zu:

  • Audi an den Hersteller zurückgeben und den damals gezahlten Kaufpreis erstattet bekommen.
  • Audi behalten und einen Schadensersatz in Höhe von bis zu 30 % des Kaufpreises erhalten.

Das Landgericht Erfurt hat mit Urteil vom 03.07.2019 zu dem Aktenzeichen 10 O 408/18 bereits einem betroffenen Audi-Fahrer mit einem 3.0 TDI Euro 5 Motor Recht gegeben und ihm eine Kaufpreiserstattung zugesprochen.

Da das Fahrzeug über eine unzulässige Abschaltvorrichtung verfügt, ist die bisherige Rechtsprechung im Audi- und VW-Abgasskandal auf diesen Motorentyp übertragbar. Zu den kleineren Motoren wurden Audi und VW bereits tausendfach verurteilt.

Die Erfolgsaussichten auf Schadensersatz waren nie höher.

Ich lade Sie daher dazu ein, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz kostenlos und unverbindlich von mir prüfen zu lassen. Kontaktieren Sie mich gerne über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch.



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