Neue Abmahnung der CBH Rechtsanwälte für FAST Fashion Brands GmbH

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Erneut wurde unsere Anwaltskanzlei mit der Verteidigung gegen eine aktuell durch die CBH Rechtsanwälte ausgesprochene Abmahnung im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH beauftragt. Erneut geht es in der Abmahnung um den Vorwurf der Markenrechtsverletzung.

Im Abmahnschreiben wird ausgeführt, dass unsere Mandantschaft auf der von ihr betriebenen Webseite Pullover zum Kauf angeboten haben soll, die mit dem Zeichen „HOMEBASE“ versehen sind. „HOMEBASE“ sei jedoch eine eingetragene Marke der FAST Fashion Brands GmbH (Unionsmarke 012479119). Da für die Verwendung der Marke „HOMEBASE“ keine Einwilligung vorgelegen habe, stelle diese eine Markenrechtsverletzung dar und sei zu unterlassen.

Geltend gemachte Forderungen

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ein Muster ist beigefügt
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.348,94 €

Wie Sie bei Erhalt einer Abmahnung reagieren sollten

Eine Abmahnung sollte immer gemeinsam mit einem auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisieren Rechtsanwalt in Ruhe besprochen werden. Hierzu sollten Sie zuvor die in der Abmahnung gesetzten Fristen notieren und unbedingt beachten. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist als solcher auf das Markenrecht hoch spezialisiert und wird die gerügten Verstöße einer Überprüfung unterziehen. Sollte sich hierbei ergeben, dass die gerügten Verstöße unzutreffend sind, wäre die Abmahnung als unberechtigt zurückzuweisen. Sofern die gerügten Verstöße tatsächlich zutreffend sind, gilt es die geltend gemachten Forderungen möglichst zu reduzieren und weiteren Schaden abzuwenden. Insbesondere raten wir davon ab, die vorformulierte und der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Diese kann als Schuldeingeständnis ausgelegt werden und Einwendungen gegen die Abmahnung unmöglich machen.

Abmahnung erhalten?

Senden Sie uns Ihre Abmahnung unverbindlich per Email an zu – wir geben Ihnen gerne eine kurze erste kostenfreie Ersteinschätzung und nennen Ihnen einen fairen und transparenten Pauschalpreis, zu dem wir für Sie gerne tätig werden. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Sodann kann eine Abrechnung auch über diese erfolgen.

Rufen Sie uns daher an oder senden Sie uns eine Email. Wir stehen Ihnen im gesamten Bundesgebiet kompetent und hilfsbereit zur Seite.

Folgende Grundlegen sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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