Neue Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner – Anpassungen an das neue „Anti-Abmahn-Gesetz“

  • 2 Minuten Lesezeit

Nunmehr kommen auch die ersten „neuen" Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner in die Briefkästen von Abgemahnten. Konkret geht um die Serie „The Walking Dead" von WVG Medien.

Auch die Kanzlei Sasse und Partner hat sich ein wenig Zeit genommen und ihre Abmahnschreiben den Erfordernissen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken angepasst. Dies führt jedoch nicht - wie vom Gesetzgeber gewollt - dazu, dass niedrigere Kosten gefordert werden. Im Ergebnis wird als Vergleichsbetrag weiterhin der altbekannte Betrag von 800,00 Euro gefordert.

In der uns vorliegenden Abmahnung war keine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt. Wir wissen aktuell noch nicht, ob es sich dabei um ein Versehen handelt oder ob dies bei allen neueren Abmahnungen der Fall ist. Es kann durchaus sein, dass die Kanzlei Sasse und Partner es nach der Gesetzesänderung unterlässt, vorgefertigte Unterlassungserklärungen beizufügen. Das Gesetz stellt nämlich sehr hohe Anforderungen daran, wie diese formuliert sein muss. Ist die vorgefertigte Unterlassungserklärung falsch formuliert, kann dies zur vollständigen Unwirksamkeit der Abmahnung führen. Es empfiehlt sich jedoch nach Erhalt der Abmahnung in jedem Falle eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dabei muss man jedoch vorsichtig sein, dass man kein Schuldeingeständnis abgibt. Ein spezialisierter Rechtsanwalt wird es jedoch zu verstehen wissen, eine Unterlassungserklärung so zu formulieren, dass sie auf der einen Seite rechtswirksam ist, auf der anderen Seite jedoch kein Schuldeingeständnis darstellt. Sie sollten sich in jedem Falle beraten lassen, da gerade bei dem Formulieren einer Unterlassungserklärung viele Fehler begangen werden können.

Ferner kann sich die Abgabe einer Unterlassungserklärung nach neuer Gesetzeslage auch positiv auf die geforderten Gebühren auswirken. In der Gesetzesbegründung zu dem "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" heißt es nämlich, dass die neue Kostendeckelung dann Anwendung finden soll, wenn sofort eine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Erfolgt dies nicht, kann dies ein Einfalltor dafür sein, weiterhin die exorbitanten Streitwerte von mehreren 10.000 Euro zu verlangen.

Hinsichtlich des geforderten Vergleichsbetrages kommt es auf den Einzelfall an, ob diese angemessen sind. Wir halten diese nach der neuen Gesetzeslage für überhöht. Wichtige Faktoren für die Bestimmung der Angemessenheit können die Wohnsituation sowie das Nutzungsverhalten des Internetanschlusses sein. Wenn Sie sich dabei unsicher sind, sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt befragen.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten Empfänger von Filesharing-Abmahnungen aus ganz Deutschland zu fairen Festpreisen. Sie können uns für eine Ersteinschätzung jederzeit gerne telefonisch unter 0221-78952980 erreichen. Anwaltsgebühren fallen dabei keine an.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Obladen

Beiträge zum Thema