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Neue Abmahnung der Wetega UG (Verpackungsregister)

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In der aktuellen Abmahnung der Wetega UG vom 14.02.2022 stellt man ein vermeintliches Wettbewerbsverhältnis über Haushaltsgeräte und Elektrogeräte, konkret Luftreiniger her. Entsprechende Produkte vertreibt die Wetega UG laut Abmahnung über den eigenen Onlineshop unter https://postenguru.com.

Dem Adressaten wird die fehlende Registrierung im Verpackungsregister (LUCID) – Verstoß gegen § 9 Abs. 4 VerpackG- vorgeworfen.

Jegliche Verpackungen, die verkauft werden, müssen lizenziert werden. Eine Ausnahme wäre gegeben, wenn die Waren ausschließlich per Dropshipping versendet würden.

Wie üblich wird folgendes gefordert:

  • Nachweis der Registrierungsnummer, oder falls diese nicht existiert, umgehende Nachholung der Registrierung
  • Kostenerstattung für die Abmahnung gemäß § 13 Abs. 3 UWG 2.000,00 Euro / 280,60 Euro

Eine Unterlassungserklärung wird nicht gefordert. Die Abgabe einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung wird für den Fall eines fortgesetzten Verstoßes aber bereits angekündigt

Abmahnung berechtigt?

Versenden Sie Ihre Ware per Dropshipping? In einem solchen Fall bestehen sehr gute Chancen die Abmahnung als unberechtigt zurückzuweisen. Denn die Registrierungspflicht trifft in der Regel nur den Erstinverkehrbringer der Ware.  Zusätzlich sollte bei dieser Art von Abmahnung auch die Frage des Rechtsmißbrauches geprüft werden.

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