Neue Bußgeldregeln: Ab 21 km/h zu viel ist der Führerschein weg!

  • 2 Minuten Lesezeit

Zusammenfassen kann man die die Reform der StVO (Straßenverkehrsordnung) und damit des bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkataloges in Deutschland wie folgt

Höhere Geldbußen und strengere Punktevergabe bei Geschwindigkeitsverstößen für Autofahrer. Auch ein Fahrverbot droht eher. Für Radfahrer soll es jetzt mehr Schutz im Straßen-verkehr geben. 

Für Autofahrer gelten seit Dienstag, 28. April, strengere Regeln vor allem zum Schutz von Fahrradfahrern – und es drohen höhere Strafen für viele Verkehrsvergehen. Grund dafür ist die Tatsache, dass die bisherigen Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen offenbar nicht die erhoffte Wirkung auf das Verhalten der Autofahrer hatten. "Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer," teilte der Bundesverkehrsminister Scheuer gleichzeitig mit. Neben dem Schutz für Radfahrer gibt es auch Vorteile für Carsharing – also gemeinsam benutzte Autos – und Autos mit Elektroantrieb.

Ab 28. April 2020 müssen Verkehrsteilnehmer in Deutschland vor allem innerorts neue Vorschriften beachten. Aber auch auf Landstraßen und der Autobahn ändert sich einiges – Rasern zum Beispiel drohen höhere Bußgelder und schneller ein Fahrverbot. Ein paar Beispiele zu den neuen Regeln: Ist man innerorts bis zu 10 km/h zu schnell, zahlt man 30 statt wie bisher 15 Euro, außerorts kostet dies nun 20 Euro. Wer 16 km/h zu schnell unterwegs ist, bei dem werden innerorts 50 Euro und außerorts 60 Euro fällig, ebenfalls doppelt so viel wie bisher.

Einem Autofahrer, der das Tempolimit um mehr als 21 km/h überschreitet, drohen nun wesentlich weitreichendere Konsequenzen als bisher. Zu einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einem Punkt in Flensburg droht nun ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts greifen diese Strafen (80 Euro, Fahrverbot für einen Monat) ab einer einzigen Tempoüberschreitung von 26 km/h! Bislang galt: Wer innerhalb einer Stadtgrenze 31 km/h zu schnell war, verlor die Fahrerlaubnis für einen Monat – außerorts erst ab 41 km/h. Außerdem konnten Temposünder erst dann, wenn sie zweimal innerhalb von 12 Monaten mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs waren, mit einem Fahrverbot belegt werden.

Darüber hinaus wurden auch die übrigen Geldbußen angehoben: So kostet das Parken an einer unübersichtlichen Stelle nunmehr 35,00 € anstatt bisher 15,00 €. Das Parken in einer Feuerwehrzufahrt kostet 55,00 € anstatt bisher 35,00 €. Das Parken auf Behindertenparkplätzen ist mit 55,00 € ebenfalls teuer geworden, bisher waren hier 35,00 € fällig. Das unzulässige Parken in zweiter Reihe mit gleichzeitiger Behinderung der Verkehrsteilnehmer kostet 80,00 € und 1 Punkt anstatt bisher 25,00 €. Das unzulässige Parken in zweiter Reihe kostet nun 55,00 € anstatt 15,00 €. Das Verursachen von unnötigem Lärm oder Abgasbelästigung wird mit 80,00 € geahndet anstatt bisher mit nur 10,00 € und das unzulässige Befahren einer Umweltzone wird mit nunmehr 100,00 € auch teurer (bisher 80,00 €).

Zu Recht besonders hart bestraft wird nunmehr eine leider noch viel zu häufig anzutreffende Ordnungswidrigkeit: Das Unterlassen, eine Rettungsgasse zu bilden. Dies kostet nunmehr 200,00 € und wird mit 2 Punkten geahndet.

Es bleibt abzuwarten, ob die höheren Sanktionen Wirkung zeigen. Teilweise wird hier die Ansicht vertreten, dass dem erneut nicht so sein wird und mehr Polizeikontrollen alleine zu einem Rückgang der Ordnungswidrigkeiten führen könnten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Robert Vedder

Beiträge zum Thema