Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2016 - Erhöhung gilt automatisch auch für alte dynamische Titel

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Wenn zugunsten eines Kindes ein Unterhaltstitel existiert, der hinsichtlich der Höhe der Zahlbeträge an die Prozentsätze der Düsseldorfer Tabelle anknüpft („dynamischer“ Titel), umfasst dieser Titel automatisch auch die neueste Erhöhung der Zahlbeträge. Ein solcher Titel kann eine Jugendamtsurkunde, eine gerichtliche Entscheidung, ein vor Gericht geschlossener Vergleich oder auch eine notarielle Urkunde sein.

Da aus einem Titel vollstreckt werden kann, bedarf es in solchen Fällen nicht der umständlichen, ggf. gerichtlichen Geltendmachung eines höheren Unterhalts entsprechend der neuen Tabelle – der alte dynamische Titel ist durch die Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle automatisch „mehr wert“, und dies bereits ab dem 1.1.2016. Dies ist zwar vom Grundsatz her nichts Neues und war auch schon bei früheren Erhöhungen der Düsseldorfer Tabelle der Fall, wird aber häufig übersehen, wenn es zu einer Erhöhung kommt. Wer die aktuelle Erhöhung nun zum Anlass nimmt, höheren Kindesunterhalt geltend zu machen, sollte von daher überprüfen, ob er nicht bereits über einen dynamischen Titel verfügt, welcher die Erhöhung bereits beinhaltet. Umgekehrt sollte ein Unterhaltsverpflichteter sich im Klaren darüber sein – wenn er durch einen dynamischen Titel verpflichtet ist –, dass er ab dem 1.1.2016 die neuen Zahlbeträge schuldet.

Die automatische Erhöhung bei dynamischen Titeln erspart dem unterhaltsberechtigten Kind, aber auch dem Unterhaltspflichtigen Auseinandersetzungen über höhere Zahlungen durch Älterwerden des Kindes oder gestiegene Lebenshaltungskosten. Von daher sollten alle Beteiligten darauf achten, dass der Unterhalt „dynamisch“ festgelegt wird und nicht nur als starrer Zahlbetrag.

Anders liegen die Dinge, wenn der Unterhalt sich verändert durch höheres oder niedrigeres Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Diese individuellen Faktoren können nur mit einer neuen Unterhaltsberechnung und ggf. förmlichen Abänderung eines früheren Titels berücksichtigt werden.


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