Neue Regeln für Raserei ab 01.03.2024, droht eine Beschlagnahme?

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Sie haben sicher bereits von den neuen Regelungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) gehört, die seit dem 1. März in Kraft sind. Eine bedeutende Änderung betrifft die Möglichkeit, dass bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen das Fahrzeug – besonders, wenn es Eigentum des Rasenden ist– als erstes beschlagnahmt und später sogar für verfallen werden kann. Das bedeutet, dass Ihr Fahrzeug Ihnen weggenommen und später zu einem niedrigen Preis bei einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden könnte. In dieser scheinbar aussichtslosen Situation kann ein Rechtsanwalt, der auf Verwaltungsstrafrecht spezialisiert ist, oft die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um möglicherweise eine Beschlagnahme zu verhindern. Falls Sie Gefahr laufen, Ihr Fahrzeug oder Ihren Führerschein zu verlieren, sollten Sie nicht zögern, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Auch wenn die Situation zunächst aussichtslos erscheint, kann ein erfahrener Anwalt oft Lösungen finden, um Ihnen zu helfen und mögliche negative Folgen zu verhindern oder zu mildern.

Für Ausnahmen und konkrete Geschwindigkeitslimits  und  für die Frage warum  Besitzer von Leasingfahrzeugen und Firmenfahrzeugen aufatmen können, lesen Sie den vollständigen Artikel mit umfassenden Erläuterungen zum Thema  mögliche Beschlagnahme bei Raserei https://rechtsanwalt-gamsjaeger.at/beschlagnahme-des-fahrzeuges-bei-raserei-welche-regeln-gelten-ab-dem-01-03-2024-fur-raser/  


Ihr Rechtsanwalt Mag. Stefan Gamsjäger aus Innsbruck in Tirol 

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