Neue Schadensersatzansprüche für Dieselfahrer: Sensationelles Urteil des EuGH

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das verbaute Thermofenster in Diesel-Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, so dass Hersteller die Zulassung massenhaft erschlichen haben. Die hat zur Folge, dass den betroffenen Diesel-Fahrern grundsätzlich ein Schadensersatz zusteht. Für nähere Auskunft stehen wir Ihnen zur Verfügung. Eine erste Prüfung dahingehen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, erfolgt unentgeltlich durch unsere Kanzlei. 

Es herrscht Genugtuung bis hin zu Jubel bei Umweltschützern und Verbraucheranwälten. Die Software kann unter bestimmten Voraussetzungen die Abgasreinigung außer Kraft setzen. „Die Tatsache, dass eine solche Abschalteinrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, kann ihr Vorhandensein nicht rechtfertigen“, so der EuGH.  

Dabei hat der EuGH  einen Fall aus Frankreich zu Thermofenster entschieden. Allerdings hat das Urteil  auch große Bedeutung für Deutschland, insofern dass hierzulande Millionen Dieselfahrzeuge zurückgerufen werden könne.

Der EuGH entschied, dass Hersteller  keine Abschalteinrichtung einbauen dürfen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert um ihre Zulassung zu erreichen, Urt. v. 17.12.2020, Rechtssache C-693/18.

Die Bedeutung dieser Entscheidung für Dieselfahrzeuge in Deutschland ist erheblich, denn die Richter haben ausgeführt, dass der Einbau solcher Abschalteinrichtungen insbesondere nicht damit gerechtfertigt werden könne, dass die Einrichtung den Motor vor Verschleiß und Abnutzung schützen würde.


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