Neue VDAK-Abmahnung: Fehlende Garantiebedingungen

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Wieder einmal wurden wir mit der Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung des VDAK (Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V.) beauftragt. In der Abmahnung geht es um das Werben mit Garantien und den konkreten Vorwurf des Fehlens von Garantiebedingungen.

Vorwurf

Unsere Mandantschaft biete auf eBay Produkte zum Kauf an und werbe hierbei mit einer Herstellergarantie. Hierbei unterlässt unsere Mandantschaft jedoch einen Hinweis auf die Garantiebedingungen. Dieser ist gem. § 312d BGB i. V. m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 9, § 4 Abs. 1 EGBGB jedoch vorgeschrieben. Das Fehlen des Hinweises stellt zugleich einen Wettbewerbsverstoß gem. § 3a UWG dar.

Forderungen

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Kostenerstattung für die Abmahnung in Höhe von 142,80 €

Wie ist die Abmahnung zu bewerten?

Jede Abmahnung ist individuell. Es kommt immer auf die Einzelumstände eines Falles an. Daher kann eine Einschätzung auch immer nur nach vorheriger Prüfung von Abmahnung und Angebot erfolgen. Grundsätzlich ist jedoch zu sagen, dass die einer Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung meist ein Schuldeingeständnis darstellen kann und daher nicht in dieser Form abgegeben werden sollte. Auch die geforderten Kosten können in einer Vielzahl von Fällen reduziert werden.

Abmahnung erhalten?

Sollten Sie daher ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben, raten wir dazu, Kontakt zu einem auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu kontaktieren und Ihre Abmahnung überprüfen zu lassen.

Wir bieten hierfür eine kostenlose Ersteinschätzung an. Hierbei erfahren Sie völlig unverbindlich, wie wir Ihre Abmahnung einschätzen und welche Möglichkeiten der Verteidigung wir sehen. Zudem nennen wir Ihnen völlig transparent einen festen Pauschalpreis, wenn Sie uns für eine Beauftragung unserer Kanzlei entscheiden.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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