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Neuer Bankskandal: Moratorium über Greensill Bank verhängt

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Am 03.03.2021 wurde von der deutschen Bankenaufsicht BaFin ein Moratorium über die deutsche Greensill Bank AG aus Bremen verhängt. Diese Maßnahme ergreift die BaFin immer dann, wenn dem betreffenden Institut Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit drohen.

Ein Moratorium umfasst diverse Maßnahmen, die es der Bank unter anderem verbieten, Zahlungen zu leisten, also zum Beispiel zugesagte Kredite bzw. Einlagen auszuzahlen oder Vermögensgegenstände zu veräußern. Die BaFin kann außerdem dafür sorgen, dass keine Zahlungen mehr entgegengenommen werden dürfen – mit Ausnahme von Zahlungen, die zur Tilgung von Schulden der Bank gegenüber bestimmt sind (§ 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 bis 6 KWG). Kurz: Es dürfen keine Gelder mehr aus dem Institut abfließen und keine neuen zufließen. Für die Kunden bzw. Einleger der Greensill Bank AG bedeutet das, dass sie vorläufig kein Geld mehr abheben können. Verpflichtungen gegenüber der Greensill Bank AG – z. B. Rückzahlungen von Krediten – muss allerdings weiterhin nachgekommen werden.

Laut Presseberichten handelt es sich hierbei scheinbar nicht nur um eine simple Tiefphase der Greensill Bank AG, die mithilfe geeigneter Maßnahmen überbrückt werden soll. Die BaFin wirft dem Institut darüber hinaus Bilanzfälschung vor. Offenbar wurde bei der Staatsanwaltschaft auch schon Strafanzeige gestellt. Neben Wirecard und Grenke Leasing zeichnet sich damit nun der dritte Bilanzskandal bei einem deutschen Finanzdienstleister innerhalb eines Jahres ab.

Wie geht es nun für die Bankkunden weiter?

Einleger bzw. Sparer in Deutschland werden grundsätzlich durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert. Im Falle einer Bankpleite bekommen sie also ihr Geld zurück. Allerdings tritt die Einlagensicherung erst in Kraft, wenn die BaFin offiziell einen Entschädigungsfall ausruft – nämlich dann, wenn seitens der Bank nicht mehr genug Liquidität vorhanden ist, um die Sparer und Einleger zu bedienen. Das hat die BaFin bislang aber noch nicht getan.  

Wenn die BaFin den Entschädigungsfall ausrufen sollte, würden die Kunden der Greensill Bank AG Gelder aus zwei unterschiedlichen Töpfen erhalten: zum einen aus der gesetzlichen Einlagensicherung und zum anderen aus der freiwilligen Einlagensicherung der privaten Banken.

Die gesetzliche Einlagensicherung deckt Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person ab. Kundengelder, die über diesem Betrag liegen, werden durch die freiwilligen Einlagensicherungssysteme der privaten Banken abgesichert, z. B. aus den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB). Dem gehört auch die Greensill Bank AG an. Der Einlagensicherungsfonds und die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) haben angekündigt, die Entschädigung gemeinsam „aus einer Hand“ vornehmen zu wollen. Nach außen hin ist die Entschädigung durch den Einlagensicherungsfonds vorgesehen. Laut Angaben des BdB sind derzeit pro Sparer Einlagen bis zu einer Sicherungsgrenze von 74,694 Mio. Euro abgesichert. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Entschädigungseinrichtung deutscher Banken - edb-banken.de (edb-banken.de).

Die Anwaltskanzlei Lenné verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalanlagerecht, unter anderem mit Insolvenz- und Anlagebetrugsfällen sowie Schneeballsystemen. Mehrere hundert Geschädigte und Gläubiger werden von uns fortlaufend in solchen Verfahren vertreten. Gerne stehen wir auch Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie Ihr Geld möglichst vollumfänglich zurückbekommen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch, um sich beraten zu lassen.



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