Neuer Bußgeldkatalog ab 28.04.2020

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Es ist soweit, am 28.04.2020 tritt mit der Straßenverkehrsordnungs-Novelle auch der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Dieser enthält wesentlich härtere Sanktionen als dies bislang der Fall war. So werden insbesondere Geschwindigkeitsübertretungen deutlich härter bestraft. Selbst für „Ersttäter“ gilt dann beispielsweise ein 1-monatiges Fahrverbot schon bei einer

  • Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 21 km/h (bislang 31 km/h)

oder einer

  • Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 26 km/h (bislang 41 km/h).

Zudem droht mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges schon ab 16 km/h Überschreitung ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. Nach bisheriger Rechtslage galten Verstöße von Pkw und Motorrädern bis 20 km/h „nur“ als geringfügige Vergehen, welche mit einem Verwarnungsgeld geahndet wurden.

Schließlich werden auch die Strafen für das unberechtigte Parken auf Geh- und Radwegen, das Durchfahren der Rettungsgasse und das Halten in zweiter Reihe erhöht.

Unverändert bleibt: Mit Erreichen von 8 Punkten in Flensburg wird der Führerschein entzogen.

Fazit:

"Augen auf" und vorsichtig fahren! Wenn es doch einmal "passiert" wird es – gerade für Personen die auf den Führerschein zwingend angewiesen sind – umso wichtiger werden, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen um der drohenden Sanktion zu umgehen oder diese zumindest abzumindern. Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt die Schwachstellen der verschiedenen Messsysteme und die damit verbundenen rechtlichen Probleme.

Martin Volkmann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht


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