Neuer Festgeld-Betrug? BaFin warnt vor Sparkapital bzw. spar-kapital.de! Erfahrungen zur Auszahlung

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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Online-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C erhält nach wie vor zahlreiche Anfragen von Anlegern, die Schwierigkeiten mit unseriösen Festgeldangeboten im Internet haben. 


In der letzten Zeit haben wir auch Anfragen zu dem Festgeld-Anbieter „spar-kapital.de“, angeblich aus Berlin, erhalten. Eine Nachfrage bei der Bankenaufsicht bestätigte gestern  unseren Verdacht, dass es sich um ein nicht registriertes Unternehmen handelt.


Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website spar-kapital.de. Über diese bieten sie ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an, konkret: Fest- und Tagesgeldanlagen, Geldmarktanlagen, Indexfonds (ETFs), Private-Equity-Fonds und Kryptowährungen.


Laut BaFin liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der in Berlin ansässigen ACCURA consult GmbH vor. Diese steht in keiner Verbindung zu der Website spar-kapital.de.


Hier zur Warnung der BaFin


spar-kapital.de wirbt mit den folgenden Worten:


„Wir sind der digitale Nr. 1 Finanzdienstleister, welcher seit 2015 europaweit mit 52 Partnerbanken erfolgreich zusammen im Interesse der Kunden agiert. Unser Ziel ist es für Ihre Wünsche das ideale Angebot mit den attraktivsten Konditionen zu finden.“


Zudem verspricht der Sparkapital eine „Absolute Sicherheit bis 100.000 EUR pro Investition“:


„Für Ihre Kapitalanlagen gewähren wir Ihnen bei einem Betrag von bis zu 100.000 EUR pro Anleger pro Bank eine absolute Einlagensicherung.“


Ferner wird behauptet:


„spar-kapital.de ist ein offizielles Projekt der ACCURA consult GmbH und dient der Gesellschaft als Finanzprodukt.“


spar-kapital.de besitzt keine Erlaubnis der BaFin


Der Inhalt auf der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass spar-kapital.de unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet. Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen jedoch eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen, wie die spar-kapital.de, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. 


Identitätsdiebstahl ist nicht leicht zu erkennen


Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt hierzu aus: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, sollte man hellhörig werden. Bei Geldanlagen im Internet sollte man sowieso äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Angaben auf der Webseite können gefälscht sein. Liegt ein Identitätsmissbrauch eines bekannten Unternehmens vor, so lässt sich das für einen Laien nur schwer erkennen. Prüfen Sie daher immer, ob die Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt“.


Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.


Achtung bei Widersprüchen in den Angaben 


Die auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C hat Folgendes recherchiert: In ihrem Impressum nennt Sparkapital als Handelsregisternummer „HRB 101 064 B “. Das ist die Handelsregisternummer der ACCURA consult GmbH. Auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist von der ACCURA consult GmbH geklaut. Widersprüche gibt es bei der Adresse: als Anschrift nennt Sparkapital die „Friedrichstraße 171“ in Berlin. Das ist eine bekannte Adresse für virtuelle Büros in Berlin.

Dies deutet alles auf den von der BaFin festgestellten Identitätsmissbrauch und auf einen Anlagebetrug hin.


Aktuelle Betrugsmasche anderer Zinsplattformen


Dieser Fall erinnert an den Fall der SparAllianz AG, die einen Identitätsmissbrauch zu Lasten der Allianz vorgenommen hat. Wir haben auch bereits über die weiteren Fälle nexuscap.net, Bel-Finanz, Private Equity Group, SparAllianz AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank etc. berichtet. 


Die Kanzlei plan C ist hier bereits von zahlreichen geschädigten Anlegern der oben genannten Anbieter beauftragt worden, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.


Weitere Fälle von Festgeld-Betrug


Vorsicht bei Überweisungen in das Ausland


Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C empfiehlt: „Immer wenn ein Investment auf ein ausländisches Konto gezahlt werden muss, sollte man hellhörig werden. Möglicherweise handelt es sich dann bei dem Konto des Empfängers nicht um Ihr eigenes Konto  – sondern das Geld ist bereits in die Taschen der Betrüger geflossen. Wir empfehlen Ihnen dann, sich so schnell wie möglich, an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, um die Gelder zu sichern.“


Informieren Sie sich über die Warnzeichen:

Anlagebetrug durch Geldanlagen über das Internet – so erkennen Sie betrügerische Zinsangebote


Anleger erhalten nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Auszahlung


Das perfide beim Festgeldbetrug ist, dass die Anleger lange nicht wissen, dass sie Opfer eines Betruges geworden sind. Erst wenn ihre Anlagesumme nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht zurückbezahlt wird, fällt ihnen wie Schuppen von den Augen, dass sie Opfer eines Betruges geworden sein könnten. 


Mit dem richtigen Plan zum Erfolg


Wenn Sie Schwierigkeiten mit Sparkapital haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.

Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 


In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglihcherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu. 

Wir melden für Sie eine

n möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. 


Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Zins -Angelegenheit mit uns in Verbindung:


Kontaktformular Kanzlei plan C


Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.


Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.  


www.kanzlei-plan-c.de








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