Neuer Führerschein ab 2025 I Gültig nur für begrenzte Zeit I Verschärfungen für Senioren I Digital I

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Befristung Führerschein. Digitaler Führerschein.  Fahren schon ab 17 Jahren. Gesundheitscheck für Senioren. Überprüfung Fahrtauglichkeit für Senioren. Usw.

Es sind nur ein paar der gravierenden Änderungen, die in der EU geplant sind und bald auf Fahrschüler und Führerscheininhaber zukommen könnten.


Die Antworten zur geplanten 4. Führerscheinrichtlinie der EU und mehr Insiderinformationen bekommt ihr in meinem Rechtstipp und Video.


Diese radikalen Änderungen plant die EU beim Führerschein

Autofahrer und Fahrschüler dürfen sich aller Voraussicht nach schon bald auf einige wichtige Änderungen einstellen.

Der Grund: die mittlerweile 4. Führerscheinrichtlinie, mit der die EU die Straßenverkehrssicherheit in Europa erhöhen will.

Einen ersten Gesetzentwurf präsentierte die EU-Kommission am 1. März 2023 in Brüssel.Die Gesetzesvorschläge betreffen u.a. Führerscheinprüflinge, aber auch das Fahren im Alltag oder im Urlaub.

Für den alten Führerschein im Scheckkartenformat könnte es das Ende bedeuten.


Im Mittelpunkt aber steht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Im Jahr 2022 verloren auf den Straßen der EU mehr als 20.000 Menschen ihr Leben, die meisten zu Fuß, mit dem Rad, mit Rollern und mit Motorrädern unterwegs.

Diese Bilanz soll sich gemäß der "Vision null Straßenverkehrstote" bis 2050 radikal ändern. Ziel ist also Null Verkehrstote in der gesamten EU.


Im Visier der EU sind vor allem junge Menschen unter 30 Jahren, die nach Angaben der Europäischen Kommission nur acht Prozent aller Autofahrer ausmachen, aber an zwei von fünf tödlichen Zusammenstößen beteiligt sind.

Eine mindestens zweijährige Probezeit für Fahranfänger nach Bestehen der Führerscheinprüfung und null Toleranz bei Alkohol am Steuer soll daher beschlossen werden.

Neben dem digitalen Führerschein, für den in Deutschland 2021 ein erster Anlauf scheiterte, sollen auch einheitliche Regeln zum Erwerb der Fahrgenehmigung und zur grenzüberschreitenden Ahndung von Fahrverstößen den Weg in die Zukunft weisen. Ein weiteres Ziel der Vorschläge der EU-Kommission ist, Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Die Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beraten. Vor der Umsetzung in Deutschland müssen die Gesetze noch innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht überführt werden.

Dies sind die wichtigsten Änderungen, die die Führerscheinrichtlinie 2023 vorsieht:


Digitaler Führerschein 

Autofahrer sollen ihren Führerschein bei Verkehrskontrollen oder der Autovermietung künftig auf dem Handy vorzeigen können und nicht mehr nur im Scheckkartenformat.


Das kleine Stück Plastik soll dann der Vergangenheit angehören, auch wenn man noch eine physische Version beantragen wird können. Der digitale Führerschein könnte in Deutschland deshalb bald einen neuen Anlauf nehmen.


So soll Verwaltungsaufwand reduziert werden. Denn digitale Führerscheine können einfacher ersetzt, erneuert, umgetauscht oder aber auch kontrolliert werden.



Wird es einen regelmäßigen Gesundheitscheck oder eine Befristung des Führerscheins geben? 

Aktuell muss der bisherige EU-Führerschein in Deutschland nur alle 15 Jahre neu beantragt werden, ohne eine neue Prüfung.


 Zukünftig sollen die Führerscheine nur noch 15 Jahre Gültigkeit haben. Danach gibt es eine neue Führerscheinprüfung.


Für Senioren kommt es noch härter. Sie könnten ab einem Alter von 70 Jahren alle fünf Jahre zu einem Fahrtauglichkeitscheck verpflichtet werden. Wie eine solche physische wie mentale Prüfung aussehen könnte, ist aber noch unklar. Empfohlen werden im Gesetzentwurf eine regelmäßige medizinische Untersuchung und andere Maßnahmen wie etwa Auffrischungskurse.


Wie soll die Fahrtauglichkeit bewertet werden? 

Die Fahrtauglichkeit soll gezielter, auch durch Einbeziehung der Fortschritte bei der medizinischen Behandlung von Krankheiten wie Diabetes, bewertet werden.Die Fahrer werden auch ermutigt, ihre Fahrfertigkeiten und ihr Fahrwissen auf dem neuesten Stand zu halten, damit sie mit den technologischen Entwicklungen Schritt halten.



Was soll sich im Fahrschulunterricht ändern?


In den Fahrschulkursen soll klimaschonendes Fahren mehr Raum einnehmen. Fahrschüler sollen lernen, welche Auswirkungen ihr Fahrstil auf die Fahrzeugemissionen hat – etwa durch rechtzeitiges Schalten.

Die aktualisierten Prüfvorschriften werden dem Übergang zu emissionsfreien Fahrzeugen Rechnung tragen. Bewertet werden beispielsweise die Kenntnisse und Fähigkeiten im Zusammenhang mit fortschrittlichen Fahrassistenzsystemen und anderen automatisierten Technologien.

Fahrschüler und Fahrschülerinnen sollen im Unterricht künftig mehr für umweltfreundliches Fahren sensibilisiert werden. Um besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer besser zu schützen, sollen Fahrschüler zudem künftig verstärkt für Fahrzeuge wie E-Scooter oder E-Bikes sensibilisiert werden.


Wo soll die Gewichtsgrenze bei Klasse B liegen? 

Mit dem herkömmlichen Pkw-Führerschein der Klasse B sollen künftig auch Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen Gesamtmasse gesteuert werden dürfen, vorausgesetzt, dass es sich um emissionsfreie Fahrzeuge handelt.

Bisher liegt die Gewichtsgrenze für diese Klasse in Deutschland bei 3,5 Tonnen. Batteriebetriebene Autos seien schwerer, begründet die Kommission ihren Vorschlag.


Wie sollen künftig Verkehrssünder gejagt werden? 

Noch 2019 blieben rund 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsdelikte in der EU ungestraft, weil Täter nicht ermittelt oder Zahlungen nicht vollstreckt wurden.


Damit soll Schluss sein. So wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden erleichtert, Nationale Strafverfolgungsbehörden sollen Zugang zu allen Führerscheinregistern in der EU erhalten, die Rolle der bestehenden nationalen Kontaktstellen soll gestärkt werden.


Die EU-Kommission schlägt auch vor, den derzeitigen Geltungsbereich der Vorschriften u.a. auf zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver oder das Nichtbilden einer Rettungsgasse auszuweiten. Schwere Verkehrsverstöße im Ausland sollen bald noch leichter grenzüberschreitend verfolgt werden können.


Verursacher von besonders schweren Delikten sollen ihren Führerschein nicht nur in einem Land verlieren, sondern in der gesamten EU.Zu solchen Delikten zählen derzeit übermäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie Verkehrsdelikte mit Todesfolge oder schwerer Körperverletzung.


Wieder ein weiterer Schritt zu mehr Überwachung des einzelnen Bürgers.

Die Schnelligkeit und Häufigkeit von solchen Gesetzesänderungen, dies ist mittlerweile die 4. Führerscheinrichtlinie, zeigt, wie wenig die EU ihren Bürgern vertraut und sie stattdessen überwacht.


Das war erstmal das Wichtigste. Wir bleiben hier dran und informieren euch zeitnah wenn es was Neues gibt.

Weitere Infos findet ihr in meinem Video oder unter:

GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht



Foto(s): GLUECK - Kanzlei für Strafrecht


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