Neuer „Internet-Straftatbestand“ gefordert

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Der Handel mit rechtswidrig erlangten Daten im Internet - etwa Kreditkartennummern und E-Mail-Passwörtern - soll künftig strafbar sein.

Wie Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden mitteilt, ist das Internet nach wie vor weitestgehend ein „rechtsfreier Raum". Natürlich kommt dies auch durch die Internationalität der Kommunikation über alle Grenzen hinweg. Regulierungen einzelner Staaten helfen hier natürlich nur wenig weiter, da die Täter von Internetdelikten sich ja überall auf der Welt aufhalten können.

Nunmehr aber soll angesichts der Zunahme von kriminellen Machenschaften im Internet das Strafgesetzbuch verschärft werden. Es ist hierbei beabsichtigt, Strafbarkeitslücken wie beispielsweise bei der Datenhehlerei zu schließen und bisher fehlende Versuchsstrafbarkeiten zu ergänzen. Mit einem neuen „IT-Sicherheitsgesetz" sollen auch Mindeststandards für den Schutz sensibler Daten geschaffen werden. Zudem sollen gesetzliche Grundlagen für die Nutzung und Bereitstellung von offenen WLAN-Netzwerken geschaffen werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller begrüßt diese Regelung zur Schließung rechtsfreier Räume im Internet. Wir werden die Entwicklung weiter verfolgen.


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