Neuer möglicher Betrugsskandal bei der Audi AG beim Audi A6 3,0l

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Der Diesel-Abgasskandal bei den 3 l Motoren von Audi nimmt kein Ende. 

Durch die Rechtsanwaltskanzlei KMP3G aus München, einer der führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal, wurde eine Strafanzeige gegen die Audi AG, namentlich den Vorstandsvorsitzenden, Bram Schott, der Audi AG, wegen des Anfangsverdachts des Betruges gestellt.

Es sieht so aus, als würde die Audi AG ihre Taktik der Mithilfe zur Aufklärung von Sachverhalten ändern. Verbraucher sollen nun, wohl wissentlich, hinters Licht geführt werden um diese von einem Vorgehen gegen die Audi AG abzuhalten.

Im Grundsatz stellt die Audi AG auf ihrer Website einen Link zur Verfügung mit dem überprüft werden kann, ob das jeweilige Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder nicht. 

Gibt man hier seine Fahrgestellnummer ein, erhält man die Mitteilung, ob das Fahrzeug betroffen ist oder nicht. Bis zum Jahreswechsel 2018/19 erschienen bei Fahrzeugen bei denen das Software update schon durchgeführt wurde, die Mitteilung, dass das Fahrzeug betroffen ist, das Software update aber durchgeführt wurde. 

Auf diese Art und Weise konnten auch Fahrzeughalter, die das Fahrzeug gebraucht gekauft haben nachträglich abklären, ob ihr Fahrzeug zum Abgasskandal gehört oder nicht. Dies ist notwendig, da die Käufer von Gebrauchtwagen teilweise von den jeweiligen Verkäufern, nicht über diese Tatsache aufgeklärt wurden. Seit neuester Zeit erscheint auf der fraglichen Audi Webseite bei PKW, die das das Software update schon durchgeführt haben, die Mitteilung, dass das Fahrzeug von keiner Feldmaßnahme betroffen ist bzw. die Fahrgestellnummer nicht bekannt ist. 

Der Verbraucher wird an dieser Stelle davon abgehalten, gegen die Audi AG vorzugehen oder weitere Maßnahmen betreffend der Rückabwicklung durchzuführen. Hierin liegt möglicherweise eine Täuschungsabsicht von Seiten der Audi AG, da sie die Verbraucher gewollt in die Irre führt bzw. gewollt nicht über Tatsachen aufklärt, die zur Rückabwicklung des jeweiligen PKW führen würden.

Dass die Firma Audi, trotz aller Zusicherungen, bei der Aufklärung des Softwarebetrugsskandals mitarbeiten und mithelfen zu wollen, nun versucht ihre Kunden erneut hinters Licht zu führen, ist nur schwer nachvollziehbar.

Besonders interessant aber ist dies für die zweite, noch nicht verjährte Welle des VW-Abgasskandals, die die 3,0 l Motoren des VW-/Audi-Konzerns betreffen, insbesondere beim Audi A4, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7.

Aber auch Cayenne 4.2 l V8 EU 6, Macan 3.0 l V6 EU 6 und Touareg 3.0 l EU 6 sind betroffen.

Auch für die knapp 800.000 Dieselmodelle (Euro 6B) des Daimlerkonzerns mit OM 622, OM 651, OM 626, und OM 642 Motor sowie für die knapp 100.000 Dieselmodelle des Opel-Konzerns der Modellreihe Insignia, Zafira und Cascada wird dies eine Rolle spielen.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch.

Es ist davon auszugehen, dass jede eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Wege sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkws bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtschutzversicherung!

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und die Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl Diesel-Geschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KMP3G Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Klamert



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