Neuerdings: Bußgeldbescheide ohne Punkte - Tatsächlich keine Eintragung in Flensburg?

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Das neue Punktesystem ist nun seit dem 01.05.2014 in Betrieb. Schon Monate vorher konnten sich die Bußgeldstellen darauf einstellen und doch scheint die damit verbundene Softwareumstellung nicht überall geklappt zu haben. Noch immer tauchen Bußgeldbescheide auf, die die zu erwartenden Punkte nach dem alten System angeben. Immerhin wird man dadurch darauf hingewiesen, dass es eine Eintragung geben wird.

Nicht so neuerdings in Brandenburg. Ein aktueller Bußgeldbescheid wegen Benutzens eines Mobiltelefons enthielt keinerlei Angaben zu dem Punkt, der wegen einer solchen Ordnungswidrigkeit nach Rechtskraft in Flensburg eingetragen wird. Eine telefonische Nachfrage ergab, dass man in der Zentralen Bußgeldstelle aktuell ganz auf solche Hinweise verzichtet. Damit könnte bei manchem Verkehrssünder der Eindruck entstehen, noch einmal Glück gehabt zu haben. Vielleicht wird diese Meinung noch durch die verdichtete Berichterstattung zum Punktesystem in den vergangenen Monaten verstärkt. Nicht jede Sünde soll ja zukünftig in Flensburg registriert werden.

Ein solcher Irrtum könnte am Ende aber böse Folgen haben. Punkte werden nämlich grundsätzlich nicht von Gerichten oder Bußgeldstellen vergeben. Die Zentrale Bußgeldstelle Brandenburgs tut daher nichts Unrechtes, wenn sie nicht auf Punkte hinweist. Die Punktebewertung bzw. deren Eintragung in das Fahreignungsregister ist allein Sache des Kraftfahrbundesamtes in Flensburg. Bußgeldstellen haben bisher freundlicherweise auf die Punktebewertung hingewiesen. Verpflichtet sind sie dazu aber nicht. Gerichte haben in ihren Urteilen schon immer keine Worte über Punkte verloren (allenfalls in den Entscheidungsgründen, wenn dort Voreintragungen zu erwähnen waren, die das Urteil teurer machten).

Fazit: Wer sicher gehen will, sollte bei Bußgeldbescheiden mit Geldbußen ab 60,00 Euro (Verfahrenskosten nicht mit eingerechnet) immer davon ausgehen, dass es zu einer Eintragung in Flensburg kommt. Es gibt davon nur wenige Ausnahmen.

Rechtsanwalt Klaus Kucklick

RA Klaus Kucklick, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Tel. (0351) 80 71 8-70, kucklick@dresdner-fachanwaelte.de

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