Neuerungen zum Elterngeld – ElterngeldPlus

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Seit 01.01.2015 gelten neue Regelungen zum Elterngeld, das sog. ElterngeldPlus.

Die bisher bestehenden Regelungen bleiben bestehen, sodass auch die Anspruchsvoraussetzungen für das Elterngeld unverändert bleiben.

Mit dem neuen ElterngeldPlus kann der Bezugszeitraum für das Elterngeld auf mehr als 14 Monate bis maximal 28 Monate verlängert werden. Es besteht kein automatischer Anspruch auf das neue ElterngeldPlus. Denn dieses gilt zunächst nur für Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren werden. Zudem muss dieses Modell ausdrücklich beantragt werden. Wie bisher dürfen Eltern während des Elterngeldbezugs maximal 30 Stunden pro Woche tätig sein. Arbeiten Eltern parallel für 4 Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie einen Partnerschaftsbonus in Form von 4 zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten.

Weitere Änderungen betreffen die Inanspruchnahme von Elternzeit zwischen dem 3. Geburtstag des Kindes und dem vollendeten 8. Lebensjahr. Elternzeit, die bisher nicht beansprucht wurde, kann nun auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers in diesem Zeitraum genommen werden. Bisher waren dies höchstens 12 Monate. Künftig können in diesem Zeitraum auch 24 Monate beansprucht werden. 

Ein Nachteil durch die Neuregelungen besteht für Zwillingseltern. Bisher bestand ein doppelter Elterngeldanspruch bei Zwillingen, wenn jeder Elternteil Elternzeit für jedes Kind genommen hat. Dieser Anspruch besteht seit Jahresbeginn 2015 nicht mehr. Es wird nur noch ein Mehrlingszuschlag von 300 € gewährt. Der Elterngeldanspruch besteht pro Geburt und nicht mehr pro Kind.


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