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Neues EU-Biosiegel für Bio-Lebensmittel

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Seit dem 1. Juli gibt es ein neues EU-Biosiegel. An dem Blatt mit zwölf weißen Sternen auf grünem Hintergrund sind nun verpackte Bio-Lebensmittel zu erkennen, die die EU-weiten Biostandards einhalten.

Der Markt von Bioprodukten ist schon längst nicht mehr auf Produkte aus dem Inland beschränkt. Verbraucher sollen daher nun mit dem neuen EU-Biosiegel erkennen können, wenn ein EU-Produkt den europäischen Vorgaben an den ökologischen Anbau genügen. Bio ist ein Produkt, wenn seine Inhaltsstoffe zu 95 Prozent aus zertifiziertem Ökoanbau stammen. Damit muss der Verbraucher nicht mehr alle Biosiegel aus dem Herkunftsland des Lebensmittels kennen.

Was sagt das EU-Siegel aus?

Gemäß den europäischen Vorschriften darf bei dem mit dem EU-Siegel ausgezeichneten Produkt keine synthetischen Pflanzen- und Düngemittel verwendet werden. Auch gentechnisch veränderte Organismen dürfen nicht bei der Herstellung eingesetzt worden sein. Eine zufällige Verunreinigung von 0,9 Prozent ist lediglich bei Futtermitteln gestattet. Das kommt beispielsweise vor, wenn der Transport-LKW zuvor genveränderte Ladung transportiert hat, von der noch Spuren zurückgeblieben sind. Das Siegel steht auch dafür, dass Tiere artgerecht gehalten und mit Futter aus biologischem Anbau gefüttert werden.

Was ist mit den anderen Bio-Siegeln?

Die bisherigen Bio-Siegel sind nach wie vor gültig und werden nicht durch das EU-Biosiegel ersetzt. Denn es ist durchaus möglich, dass sie strengere Auflagen zur Herstellung von Bioprodukten machen als den EU-Standard. Insbesondere einige Bioanbauverbände stellen an mit ihren Siegeln produzierte Produkte sehr viel strengere Anforderungen. Um auch die Erfüllung dieser Auflagen für den Verbraucher sichtbar zu machen, bleiben diese Siegel auf der Verpackung weiterhin erhalten.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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