Neues Sensationsurteil im VW Abgasskandal Schadensersatz verdoppelt – Nutzungsentschädigung halbiert

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Das Landgericht Stuttgart hat unter dem Az. 24 O 360/17 erstmals in Deutschland die Gesamtfahrleistung eines VW Sharan 2,0 l TDI mit 400.000 km angesetzt und somit die Abzüge für die gefahrenen Kilometer, also die Nutzungsentschädigung halbiert.

KMP3G Rechtsanwälte aus München versuchen seit langem und sehr intensiv die tatsächliche Laufleistung der Dieselmotoren deutlich höher anzusetzen. Erst kürzlich hat das Oberlandesgericht Köln die Laufleistung eines vergleichbaren Fahrzeugs mit 500.000 km angesetzt. Es scheint als würde sich diese Meinung nun durchsetzen. Im Grundsatz wurde hier die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt, da die konkret handelnden Verrichtungsgehilfen für diese vorsätzlich gehandelt haben.

Das Landgericht Stuttgart hält das Verhalten für objektiv sittenwidrig. Weiter wurde ausgeführt ,dass die Verrichtungsgehilfen der VW AG in mittelbarer Täterschaft ein Fahrzeug auf dem Markt gebracht haben, dass die Voraussetzungen für seine Zulassungen nicht erfüllte und nicht auf dem Markt hätte gebracht werden dürfen. Somit lag eine Täuschung in mittelbarer Täterschaft vor. Weiterhin geht man von einer bewussten arglistigen Täuschung aus.

Dutzende von aktuellen Entscheidungen fast aller Landgerichte, quer durch Deutschland zeigen, dass die verhandelnden Richter nun genug haben. Die Richter gehen von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung des VW-Konzerns aus und verurteilen den VW-Konzern derzeit üblicherweise im Sinne der Verbraucher. Grundsätzlich zieht VW in jedem vorliegenden Verfahren vor den Oberlandesgerichten in Deutschland die Notbremse und bietet großzügige Vergleiche an.

Gerade vor dem Hintergrund, dass zum 31.12.2018 die Ansprüche der Verbraucher verjähren, sollte man nun nicht mehr zögerlich sein. Selbst wenn es unwahrscheinlich erscheint, aber wie beschrieben, der VW-Konzern hat keine Argumente mehr, sodass nach menschlichem Ermessen nichts mehr schiefgehen kann und letztendlich die Verbraucher, die sich trauen, aufzustehen, hierfür auch belohnt werden und sich von dem unliebsamen Betrugsdiesel lösen können.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch.

Es ist davon auszugehen, dass jede eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Wege sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Ansprüche verjähren abschließend im Jahre 2018!

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtschutzversicherung!

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl Dieselgeschädigter und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KMP3G Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Klamert

Rechtsanwalt


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