Neues zum Widerruf von Autokrediten

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Bereits mehrfach haben Gerichte entschieden, dass bei fehlerhaftem Darlehensvertrag unter bestimmten Umständen die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. 

Ausgangslage 

Wenn es um das Thema Autokreditverträge geht, sind sich die Gerichte oftmals einig und entscheiden zugunsten von Verbrauchern.

Ausgangslage jeder Klage im Rahmen von Widerrufen ist die Frage, ob Fehler im Kreditvertrag vorhanden sind, die einen Widerruf gegen die Bank noch möglich machen. Damit verbunden ist oft die Frage, ob die Widerrufsfrist bereits angelaufen ist bzw. schon abgelaufen ist.

„Der Wille des Gesetzgebers ist es, den Verbraucher umfassend zu schützen.“, erklärt Rechtsanwalt Guido Kluck L.L.M. Weiterhin führt Rechtsanwalt Kluck aus: „Für die Einhaltung des Verbraucherschutzes erwartet der Gesetzgeber, dass die Banken umfangreichen Informationspflichten nachkommen.“

Dies kann Informationen zu Kündigungsmöglichkeiten betreffen, aber auch weiterführende Inhalte müssen korrekt ausgestaltet sein. So muss die Widerrufsbelehrung enthalten, aber auch vollständig sein.

Gerichte entschieden bereits mehrfach pro Verbraucher 

Die deutschen Gerichte haben bereits mehrfach zugunsten der Verbraucher entschieden.

Nicht nur die Möglichkeit des Widerrufs selbst bei vermeintlich abgelaufener Widerrufsfrist wurde den Verbrauchern zugesprochen. Wurde der Kredit durch einen Händler vermittelt, führt der Widerruf auch zur Rückabwicklung des Kaufvertrages sowie der Rückabwicklung des Kreditvertrages selbst. Ergebnis davon ist in der Regel, dass der Verbraucher seine Tilgungsraten und bereits sonstiges Geleistetes zurückerhält. Im Gegenzug muss er natürlich den Wagen herausgeben und eine Nutzungsentschädigung zahlen, für den Zeitraum, in dem er den Wagen in Gebrauch hatte. 

Widerrufsjoker gilt auch für Besitzer von Benzinern

„Der sogenannte Widerrufsjoker gilt natürlich auch für Besitzer von Fahrzeugen, die mit Benzin betrieben werden.“, sagt Rechtsanwalt Kluck. „Das Widerrufsrecht ist unabhängig davon, ob ein Dieselfahrzeug oder ein Benziner erworben wurde. Wichtig ist allein, dass ein rechtlich relevanter Fehler im Darlehensvertrag vorhanden ist.“, gibt Herr Kluck zu verstehen.

Wir helfen Ihnen weiter!

Sollten auch Sie einen fehlerhaften Darlehensvertrag abgeschlossen haben, helfen wir Ihnen schnell und unkompliziert weiter. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder informieren Sie sich unverbindlich auf unserer Service Seite. 

https://www.legalsmart.de/thema-autokredit-widerrufen.php


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